Am 30. Juli 2026 veröffentlichte die US-Umweltschutzbehörde (EPA) im Bundesregister einen Regelungsvorschlag zur Festlegung von Regeln für bedeutende neue Verwendungen (SNURs) für 14 chemische Stoffe, die zuvor Gegenstand von Herstellungsanzeigen (PMNs) waren. Die 14 regulierten chemischen Stoffe erstrecken sich über mehrere Branchen, darunter Industriekatalysatoren, Duftstoffbestandteile, Elektronikmaterialien und Nanomaterialien.
Erfasste chemische Stoffe
- P-21-7 / P-21-8: Aluminium-Oxo-Zirkonium-Reaktionsprodukte (Katalysatoren)
- P-21-36: 5-Hexen-2-on-Derivat (Haushaltsduftstoff, Jahresproduktion auf 50.000 kg begrenzt, Konzentration auf 1 % begrenzt)
- P-21-59: Ytterbiumtrifluormethansulfonat-Salz (Stabilisator, nur flüssige Formulierungen)
- P-21-185: Ethylcyclohexenylpropionat (Duftstoffbestandteil)
- P-24-27: Fettsäure-Mannopyranosid-Ester (Industriereiniger, Konzentration auf 5 % begrenzt)
- P-24-86 / P-24-87: Turbostratisches Graphen (3–9 Schichten und etwa 32 Schichten, für Batterien, Elektronik und Baumaterialien)
- P-24-196: 2-Pyrrolidon-Polymer mit 2-Oxepanon (Zusatzstoff für Bauanstriche, Jahresproduktion auf 10.000 kg begrenzt)
- P-25-15: Modifiziertes Tallöl-Fettsäure-Polyamin-Kondensat (Straßenbauzusatzstoff)
- P-25-25: Kohlenstoff-monocyclische Alkoholverbindungen (Verwendung in der Fotolithografie)
- P-25-77: tert-Butylarsin (Halbleiterherstellung)
- P-25-126 / P-25-127: Sulfonatverbindungen für Fotolacke (nur Import)
Wesentliche regulatorische Anforderungen
Gemäß Abschnitt 5(a)(2) des Toxic Substances Control Act (TSCA) muss, sobald die Regelung abgeschlossen ist, jedes Unternehmen, das eine dieser 14 chemischen Substanzen für eine „bedeutende neue Verwendung“ herstellen (einschließlich importieren) oder verarbeiten will, der EPA mindestens 90 Tage vor Aufnahme der Tätigkeit eine Anzeige über eine bedeutende neue Verwendung (SNUN) vorlegen. Die betreffenden Herstellungs- oder Verarbeitungstätigkeiten dürfen erst beginnen, wenn die EPA ihre Prüfung abgeschlossen und eine Risikoentscheidung getroffen hat.
Eine „bedeutende neue Verwendung“ bezeichnet in erster Linie jede Art der Herstellung, Verarbeitung, Verwendung, gewerblichen Verteilung oder Entsorgung, die nicht den in bestehenden TSCA-Anordnungen festgelegten Schutzmaßnahmen entspricht. Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören in der Regel: geschlossene Prozessabläufe, Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung, Kontrollen der Inhalationsbelastung, Grenzwerte für Wassereinleitungen, jährliche Produktionsobergrenzen, Konzentrationsgrenzwerte für Fertigprodukte sowie Verfahren zur Gefahrenkommunikation.
Öffentliche Stellungnahmen
Die Öffentlichkeit kann bis zum 31. August 2026 Stellungnahmen zu diesem Regelungsvorschlag einreichen. Die Stellungnahmen müssen über die Website Regulations.gov unter dem Aktenzeichen EPA-HQ-OPPT-2026-2707 eingereicht werden. Die EPA weist die Kommentatoren ausdrücklich darauf hin, dass Inhalte, die vertrauliche Geschäftsinformationen (CBI) betreffen, nicht direkt per E-Mail oder über die Website übermittelt werden sollten.

