Im März 2025 kündigten Environment and Climate Change Canada (ECCC) und Health Canada gemeinsam einen Vorschlag an, Borsäure, ihre Salze und Vorläufersubstanzen in Teil 2 von Anhang 1 (Liste der toxischen Stoffe) gemäß dem kanadischen Umweltschutzgesetz von 1999 (CEPA) aufzunehmen. Diese regulatorische Maßnahme zielt darauf ab, die Kontrolle über Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit diesen Stoffen zu verstärken, basierend auf einer Bewertung gemäß Abschnitt 68 von CEPA.
Bewertungsergebnisse und regulatorische Grundlage
Die überarbeitete Entwurfsbewertung zeigt, dass borhaltige Stoffe, die unter umwelt- oder physiologisch relevanten Bedingungen (z. B. pH-Wert und Konzentrationsniveau) durch alle Umwandlungspfade (einschließlich Hydrolyse, Oxidation, Verdauung oder Metabolismus) Borsäure freisetzen können, die Kriterien des Abschnitts 64 von CEPA für Toxizität erfüllen. Diese Feststellung basiert auf potenziellen Risiken für die Biodiversität, die Umweltintegrität und die menschliche Gesundheit. Die Bewertung umfasst alle borhaltigen Stoffe auf der kanadischen Liste inländischer Stoffe mit potenziellen Borsäurefreisetzungspfaden.
Öffentlicher Konsultationsprozess
Die Regierung veröffentlichte gleichzeitig ein aktualisiertes Dokument zum Risikomanagementumfang, wobei die öffentliche Kommentierungsfrist bis zum 7. Mai 2025 offen bleibt. Interessengruppen können schriftliche Kommentare zu folgenden Themen einreichen:
- Vorgeschlagene regulatorische Maßnahmen
- Relevante wissenschaftliche Begründung (zugänglich über das Portal "Chemical Substances" auf der Website der kanadischen Regierung)
Einreichungsmethoden
- per E-Mail an substances@ec.gc.ca; oder
- über das Online-Meldesystem, das über Environment and Climate Change Canadas Single Window verfügbar ist.
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