EU verschärft POPs-Verordnung: Konzentrationsgrenzen für PBDEs werden deutlich verschärft

30. July 2025
EU
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Am 24. Juli 2025 hat die Europäische Kommission eine Änderung angenommen, um die Grenzwerte für fünf polybromierte Diphenylether (PBDEs) im Rahmen der EU-Verordnung über persistente organische Schadstoffe (EU 2019/1021) zu aktualisieren und damit den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern. Die neuen Regeln sehen eine schrittweise Verringerung der Rückstandshöchstwerte für diese Stoffe in Produkten aus recycelten Materialien vor, wobei der Schwerpunkt auf Spielzeug, Kinderpflegeartikeln und Haushaltsgegenständen aus recycelten Materialien liegt.

Hintergrund

PBDEs, bekannt für ihre Persistenz, Bioakkumulationspotenzial und Toxizität, wurden bereits 2009 in Anhang A des Stockholmer Übereinkommens zur weltweiten Eliminierung aufgenommen. Während die EU ihre Produktion eingestellt hat, bleiben PBDEs in neuen Produkten (z. B. Möbel, Textilien) durch recycelte Materialien erhalten. Die derzeitigen Vorschriften erlauben einen unbeabsichtigten Spurenkontaminanten (UTC) von 500 mg/kg für PBDEs in Gemischen oder Gegenständen.

Wesentliche Änderungen

Die Änderung verschärft den unbeabsichtigten Spurenkontaminanten (UTC) für Tetra-, Penta-, Hexa-, Hepta- und Deca-BDE (zusammen PBDEs) in Gemischen oder Gegenständen drastisch:

  • Allgemeine Produkte: PBDEs dürfen ab dem Inkrafttreten der Verordnung 10 mg/kg (10 ppm) nicht überschreiten.
  • Produkte mit recycelten Materialien:
     Vor dem 30. Dezember 2025: Grenzwert bleibt bei 500 mg/kg;
     Ab dem 30. Dezember 2025: Reduziert auf 350 mg/kg;
     Ab dem 30. Dezember 2027: Weiter verschärft auf 200 mg/kg.
  • Spielzeug und Kinderpflegeartikel (mit recyceltem Inhalt):
     Vor dem 30. Dezember 2025: Grenzwert bleibt bei 500 mg/kg;
     Ab dem 30. Dezember 2025: Gesenkt auf 350 mg/kg;
     18 Monate nach Inkrafttreten: Endgültiger Grenzwert von 10 mg/kg.

Hinweis: Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind ausgenommen, da strengere Anforderungen gemäß der Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (EG Nr. 1935/2004) gelten.

Nächste Schritte

Die Änderung wird vom Europäischen Parlament und dem Rat geprüft und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Nach Inkrafttreten ist sie in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar und führt zu erneuten Kostendruck auf die Einhaltung der Vorschriften in den Lieferketten für recycelte Kunststoffe.

 

Weitere Informationen

Änderung

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