Am 20. August 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) offiziell die überarbeitete 14. Ausgabe ihres Beschränkungsvorschlags zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht, auch bekannt als das "Hintergrunddokument." Die Aktualisierung erweitert den Bewertungsumfang um acht zusätzliche Industriesektoren und legt damit die Grundlage für die abschließende Stellungnahme der Ausschüsse der ECHA.
Hintergrund des Vorschlags
PFAS sind in der Umwelt hochgradig persistent, widerstehen dem Abbau während der Nutzung und verbleiben langfristig nach der Freisetzung. Die meisten PFAS zeigen zudem einen weiträumigen Umwelteintrag und verbreiten sich in Regionen weit entfernt von den Emissionsquellen. Im Januar 2023 reichten Regulierungsbehörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden gemeinsam den Beschränkungsvorschlag ein. Die EU führte von März bis September 2023 eine sechsmonatige öffentliche Konsultation durch. Die aktuelle 14. Ausgabe, überarbeitet im Juni 2025, berücksichtigt neue Erkenntnisse und Rückmeldungen.
Wichtige Aktualisierungen
1. Hinzugefügte Bewertungen für acht wichtige Sektoren zu Alternativen und Kostenfolgen
Der überarbeitete Vorschlag aktualisiert Zusammenfassungen zu Alternativen und Kostenfolgen für Industrien, die vom vorgeschlagenen PFAS-Verbot betroffen sind. Die acht neu hinzugefügten Sektoren umfassen:
- Druckanwendungen;
- Dichtungsanwendungen;
- Maschinenanwendungen;
- andere medizinische Anwendungen, wie unmittelbare Verpackungen und Hilfsstoffe für Arzneimittel;
- Militärische Anwendungen;
- Sprengstoffe;
- technische Textilien; und
- weitere industrielle Anwendungen, wie Lösungsmittel und Katalysatoren.
2. Erste Einführung der Option "Kontrollierte Verwendung"
Zusätzlich zu einem vollständigen Verbot oder zeitlich begrenzten Ausnahmen führt der Vorschlag einen „fortgesetzten Gebrauch unter risikokontrollierten Bedingungen“ ein. Machbarkeitsbewertungen für diese Option wurden für sieben Bereiche abgeschlossen: PFAS-Herstellung, Transport, Elektronik/Halbleiter, Energie, Dichtungen, mechanische Ausrüstung und technische Textilien. Wenn angenommen, müssen Unternehmen nachweisen, dass die PFAS-Verwendung beherrschbare Risiken darstellt, um die Produktion oder den Vertrieb fortzusetzen.
3. Vorgeschlagene Beschränkungsschwellenwerte
Basierend auf aktuellen Daten skizziert der Vorschlag durchsetzbare Schwellenwerte für PFAS in Stoffen, Gemischen oder Gegenständen, die in Verkehr gebracht werden:
- 25 ppb: Grenzwert für einzelne PFAS (gezielte Analysemethode; polymere PFAS von der Quantifizierung ausgeschlossen).
- 250 ppb: Grenzwert für Gesamt-PFAS (gezielte Analysemethode; Vorabbau von Vorläufern optional; polymere PFAS ausgeschlossen).
- 50 ppm: Grenzwert für den Gesamt-PFAS-Gehalt (einschließlich polymerer PFAS).
Wenn der Gesamtfluoridgehalt 50 mg F/kg übersteigt, müssen Hersteller, Importeure oder nachgelagerte Anwender den Behörden nachweisen, dass das Fluorid nicht von PFAS stammt.
Nächste Schritte
Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA führen unabhängige Prüfungen durch. Die ECHA beabsichtigt, der Europäischen Kommission (EK) zeitnah eine „transparente, unabhängige und qualitativ hochwertige“ gemeinsame Stellungnahme vorzulegen. Die endgültigen Beschränkungen werden von der EK in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten beschlossen.
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