Am 25. August 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine öffentliche Konsultation zu harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschlägen (CLH) für zwei Stoffe eingeleitet, mit einer Frist für Rückmeldungen bis zum 24. Oktober 2025.
3-Aminopropyldiethylamin; N,N-Diethyl-1,3-diaminopropan | 203-236-4 | 104-78-9 | Reproduktionstoxizität Akute Toxizität - dermal Akute Toxizität - oral Spezifische Zielorgantoxizität – wiederholte Exposition Hautsensibilisierung Endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit Endokriner Disruptor für die Umwelt |
25.08.2025 | 24.10.2025 |
3-Aminopropyldimethylamin; N,N-Dimethyl-1,3-diaminopropan | 203-680-9 | 109-55-7 | Reproduktionstoxizität Akute Toxizität - dermal Akute Toxizität – oral Spezifische Zielorgantoxizität – einmalige Exposition Spezifische Zielorgantoxizität – wiederholte Exposition Hautsensibilisierung Endokriner Disruptor für die menschliche Gesundheit Endokriner Disruptor für die Umwelt |
25.08.2025 | 24.10.2025 |
Der CLH-Prozess zielt darauf ab, Konsistenz und Transparenz bei Gefahreninformationen für Chemikalien in ganz Europa sicherzustellen. Dieses Verfahren umfasst die Bewertung der gefährlichen Eigenschaften chemischer Stoffe, die Vorschlagserstellung geeigneter Einstufungen und Kennzeichnungen, die Sammlung öffentlicher Beiträge sowie den Abschluss mit einer endgültigen Überprüfung und Empfehlungen durch den Ausschuss für Risikobewertung (RAC) der ECHA.