Am 20. August 2025 veröffentlichte das Zentrum für Feststoffabfall- und Chemikalienmanagement auf seiner offiziellen Website eine Arbeitsmitteilung zur Beantragung einer Verlängerung der Offenlegung von Identifikationsinformationen chemischer Stoffe. Die Mitteilung legt fest, dass Inhaber von Registrierungsscheinen, die eine Verlängerung benötigen, die erforderlichen Unterlagen vorbereiten und ihre Anträge bis zum 15. September 2025 bei der zuständigen Behörde einreichen müssen. Um relevante Unternehmen bei der genauen Kenntnisnahme und Einhaltung des Verlängerungsantragsprozesses zu unterstützen, hat die CIRS Group diesen Leitfaden zusammengestellt. Der Leitfaden klärt die Vertraulichkeitsdauer für die Identifikationsinformationen chemischer Stoffe, die im Inventar der bestehenden chemischen Stoffe in China (IECSC) aufgeführt sind, beschreibt die Bedingungen für Verlängerungsanträge, erläutert die Vorbereitung der Antragsunterlagen, die Abläufe im Online-Registrierungssystem und die Prüfstandards der zuständigen Behörde. Er enthält außerdem fachliche Empfehlungen, um den Inhabern von Registrierungsscheinen klare Anleitungen für die Beantragung einer Verlängerung zu geben.
Welche Vorschriften gelten für die Vertraulichkeitsdauer und Verlängerungsanträge bei der Offenlegung von Identifikationsinformationen chemischer Stoffe, die im Inventar aufgeführt sind?
- Das Inventar der bestehenden chemischen Stoffe in China (2013) (IECSC) enthält 45.612 chemische Stoffe, darunter 3.270 vertrauliche Einträge. Die Vertraulichkeitsdauer für die Identifikationsinformationen dieser vertraulichen Stoffe endet am 31. Dezember 2025, und es kann keine Verlängerung der Offenlegung beantragt werden.
- Chemische Stoffe, die vor dem 15. Oktober 2003 in China produziert, importiert, verkauft oder verarbeitet wurden und für die eine Aufnahme in das IECSC beantragt wurde, müssen ihre Identifikationsinformationen vollständig offenlegen. Ein Antrag auf Informationsschutz ist nicht zulässig.
- Chemische Stoffe, die gemäß der früheren Anordnung Nr. 17 der Staatlichen Umweltschutzbehörde reguläre Erklärung-Registrierungsscheine erhalten haben, wurden bis zum 18. Juni 2021 alle in das IECSC aufgenommen. Für diejenigen mit geschützten Identifikationsinformationen endet die Vertraulichkeitsdauer am 31. Dezember 2025, und es kann keine Verlängerung der Offenlegung beantragt werden.
- Chemische Stoffe, die vor dem 1. Januar 2021 gemäß der früheren Anordnung Nr. 7 des Ministeriums für Umweltschutz reguläre Erklärung-Registrierungsscheine erhalten und erste Aktivitäten durchgeführt haben, wurden vom zuständigen Amt in Chargen fünf Jahre nach ihren ersten Aktivitäten in das IECSC aufgenommen. Für diejenigen, die während der Registrierung eine Vertraulichkeit genehmigt bekamen, werden sie automatisch als vertraulich gelistet, wobei die Vertraulichkeitsdauer spätestens am 31. Dezember 2025 endet. Antragsteller können bis zum 15. September 2025 bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Informationsoffenlegung für maximal fünf Jahre beantragen.
- Chemische Stoffe, die vor dem 1. Januar 2021 gemäß der früheren Anordnung Nr. 7 des Ministeriums für Umweltschutz reguläre Erklärung-Registrierungsscheine erhalten, aber keine ersten Aktivitäten durchgeführt haben, werden am 31. Dezember 2025 vom zuständigen Amt in das IECSC aufgenommen. Für diejenigen, die während der Registrierung eine Vertraulichkeit genehmigt bekamen, können Antragsteller bis zum 15. September 2025 bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Informationsoffenlegung für maximal fünf Jahre beantragen.
- Während der Übergangszeit der neuen Umweltmanagement-Registrierungsbestimmungen für chemische Stoffe vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 werden chemische Stoffe, die gemäß der früheren Anordnung Nr. 7 des Ministeriums für Umweltschutz reguläre Erklärung-Registrierungsscheine erhalten haben, vom zuständigen Amt fünf Jahre nach der Registrierung (spätestens bis zum 30. Juni 2026) in das IECSC aufgenommen. Für diejenigen, die während der Registrierung eine Vertraulichkeit genehmigt bekamen, können Antragsteller bis zum 31. Dezember 2025 bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Informationsoffenlegung für maximal fünf Jahre beantragen.
- Chemische Stoffe, die gemäß der Anordnung Nr. 12 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt reguläre Registrierungsscheine erhalten haben, werden vom zuständigen Amt fünf Jahre nach dem Datum der Erstregistrierung in das IECSC aufgenommen. Für diejenigen, die während der Registrierung eine Vertraulichkeit genehmigt bekamen, können Antragsteller sechs Monate vor Ablauf der Vertraulichkeit bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Informationsoffenlegung für maximal fünf Jahre beantragen.
- Chemische Stoffe, deren Inhaber freiwillig reguläre Registrierungsscheine widerrufen, werden dennoch vom zuständigen Amt fünf Jahre nach dem Datum der Erstregistrierung in das IECSC aufgenommen. Chemische Stoffe, deren reguläre Registrierung von der zuständigen Behörde gesetzlich zurückgezogen oder widerrufen wird, werden jedoch nicht in das IECSC aufgenommen.
- Chemische Stoffe, die gemäß der früheren Anordnung Nr. 7 des Ministeriums für Umweltschutz vereinfachte Erklärung-Registrierungsscheine und wissenschaftliche Forschungsanmeldungen erhalten haben, sowie solche, die gemäß der Anordnung Nr. 12 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt vereinfachte Registrierungsscheine und Anmeldungen erhalten haben, sind nicht im IECSC enthalten.
- Für neue chemische Stoffe, für die während der Registrierung kein Antrag auf Schutz der Identifikationsinformationen gestellt oder der Antrag nicht genehmigt wurde, kann keine Verlängerung der Offenlegung der Identifikationsinformationen beantragt werden.
Wie sind die Antragsunterlagen für eine Verlängerung der Offenlegung von Identifikationsinformationen chemischer Stoffe vorzubereiten?
- Bereiten Sie grundlegende Angaben zum Antragsteller vor, einschließlich der Registrierungsnummer (einschließlich des Scheins), der Namen des Antragstellers und des Bevollmächtigten, Kontaktdaten des Ansprechpartners und den Namen des Unterzeichners. Wenn der Unterzeichner nicht der gesetzliche Vertreter ist, muss auch eine Vollmacht des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
- Bewerten Sie die grundlegende Situation des beantragten Stoffes, einschließlich ob es sich um einen hochgefährlichen chemischen Stoff handelt und ob er erhebliche potenzielle Umwelt- oder Gesundheitsrisiken birgt, bei denen eine verzögerte Offenlegung die öffentliche Gesundheit oder Umweltinteressen erheblich beeinträchtigen könnte.
- Überprüfen Sie den Informationsschutzstatus des Antragstellers und erläutern Sie, ob für die Identifikationsinformationen des chemischen Stoffes (z. B. chemischer Name) während der Registrierung ein Schutz beantragt und gewährt wurde.
- Bereiten Sie die erforderlichen unterstützenden Unterlagen für die Verlängerung der Informationsoffenlegung vor, darunter:
- Die spezifischen Identifikationsinformationsfelder, für die eine Verlängerung beantragt wird (z. B. chinesischer/englischer chemischer Name, CAS-Nummer, Molekulargewicht, Molekularformel, Strukturformel, SMILES-Code) und der beantragte Verlängerungszeitraum;
- Dokumentation, die angibt, ob die Identifikationsinformationen, für die eine Verlängerung beantragt wird, öffentlich bekannt sind, z. B. ob die Öffentlichkeit oder Wettbewerber über öffentliche Quellen auf diese Informationen zugreifen oder sie mit dem Antragsteller in Verbindung bringen können und ob die Informationen von in- oder ausländischen Behörden offengelegt wurden;
- Eine Erläuterung des kommerziellen Werts der Identifikationsinformationen, für die eine Verlängerung beantragt wird, vorzugsweise mit Nachweisen;
- Details der kontinuierlichen Schutzmaßnahmen, die der Antragsteller zum Schutz dieser chemischen Identifikationsinformationen ergriffen hat;
- Die Notwendigkeitserklärung muss unterschrieben, gestempelt und als Anhang eingereicht werden.
Ablaufverfahren für die Einreichung eines Verlängerungsantrags zur Informationsoffenlegung über das Online-Registrierungssystem für neue chemische Stoffe
- Melden Sie sich zunächst im Online-Serviceportal des Ministeriums für Ökologie und Umwelt (https://www.mee.gov.cn/) an und rufen Sie das Online-Registrierungssystem für neue chemische Stoffe auf. Suchen Sie im Abschnitt der regulären Registrierung das Antragsformular für die Verlängerung der Offenlegung von Identifikationsinformationen chemischer Stoffe.
- Füllen Sie nach dem Aufrufen des Antragsformulars Schritt für Schritt alle Felder aus und laden Sie relevante Anhänge hoch, einschließlich des Registrierungsscheins und der Notwendigkeitserklärung für den Informationsschutz. Felder mit einem Sternchen (*) sind Pflichtfelder. Es wird empfohlen, das Formular während des Ausfüllens regelmäßig zu speichern.
- Nach dem Ausfüllen aller Abschnitte des Antragsformulars überprüfen Sie es zur Sicherstellung der Richtigkeit vor dem Drucken. Beachten Sie, dass das Formular nach dem Drucken nicht mehr bearbeitet werden kann. Nach dem Drucken unterschreibt der Unterzeichner und versieht das Formular mit dem Firmenstempel, dann laden Sie eine farbige gescannte Kopie (PDF-Datei) des ausgefüllten Formulars in das Registrierungssystem hoch. Klicken Sie auf "Absenden", um den Antrag abzuschließen.
- Nach der Einreichung können Antragsteller alle eingereichten Antragsunterlagen und den Bearbeitungsstand unter "Verlauf" im Registrierungssystem einsehen.
Prüfentscheidung der zuständigen Behörde zu Verlängerungsanträgen für die Informationsoffenlegung
- Verlängerungsanträge für die Informationsoffenlegung werden in folgenden Fällen nicht genehmigt:
- Es gibt mehrere Inhaber von Registrierungsscheinen für den chemischen Stoff, und einer oder mehrere haben keinen Verlängerungsantrag fristgerecht eingereicht;
- Die Notwendigkeitserklärung für die Verlängerung wird bei der Prüfung als unzureichend bewertet;
- Der Stoff ist ein hochgefährlicher chemischer Stoff oder birgt erhebliche potenzielle Umwelt- oder Gesundheitsrisiken, und eine verzögerte Offenlegung könnte die öffentliche Gesundheit oder Umweltinteressen erheblich beeinträchtigen.
- Wenn alle Inhaber von Registrierungsscheinen für den chemischen Stoff fristgerecht Verlängerungsanträge einreichen, die Notwendigkeitserklärung bei der Prüfung als ausreichend und vernünftig bewertet wird und der Stoff nicht unter Punkt (3) fällt, wird die Verlängerung genehmigt.
Empfehlungen der CIRS Group zur Einreichung von Verlängerungsantragsunterlagen
Erstens kann die CIRS Group Ihnen helfen, schnell zu beurteilen, welche chemischen Stoffe Verlängerungsantragsunterlagen benötigen, indem sie folgende Fragen beantwortet:
- Hat Ihr Unternehmen einen regulären Erklärung-Registrierungsschein gemäß der früheren Anordnung Nr. 7 des Ministeriums für Umweltschutz erhalten?
Falls nicht, muss Ihr Unternehmen keinen Verlängerungsantrag für die Offenlegung von Stoffidentifikationsinformationen einreichen. Falls ja, fahren Sie mit der nächsten Frage fort.
- Wurde die Identifikationsinformation Ihres chemischen Stoffes während der regulären Erklärung gemäß Anordnung Nr. 7 für vertraulich erklärt?
Falls nicht, muss Ihr Unternehmen keinen Verlängerungsantrag einreichen. Falls ja, fahren Sie mit der nächsten Frage fort.
- Möchte Ihr Unternehmen die Identifikationsinformationen des Stoffes nach dem 31. Dezember 2025 weiterhin im Inventar vertraulich halten?
Falls nicht, muss Ihr Unternehmen keinen Verlängerungsantrag einreichen. Falls ja, muss Ihr Unternehmen aktiv Antragsunterlagen für die Verlängerung der Informationsoffenlegung vorbereiten und den Antrag bis zum 15. September 2025 über das neue Registrierungssystem für chemische Stoffe einreichen.
Zweitens, worauf sollte Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen zur Verlängerung der Offenlegung von Stoffidentifikationsinformationen besonders achten?
- Bewerten Sie die Gefährlichkeit des beantragten Stoffes genau. Wenn der chemische Stoff gemäß Anordnung Nr. 12 als hochgefährlich eingestuft wird oder erhebliche Gesundheits- oder Umweltgefahren aufweist und wahrscheinlich häufig Menschen oder Umwelt ausgesetzt ist, wird der Verlängerungsantrag nicht genehmigt.
- Überprüfen Sie, ob die Identifikationsinformationen des chemischen Stoffes über öffentliche Kanäle zugänglich sind. Öffentliche Kanäle umfassen veröffentlichte Literatur, Patente, Datenbanken, Suchmaschinen sowie offizielle Inventare oder öffentlich zugängliche Materialien. Wenn die Identifikationsinformationen über öffentliche Kanäle abrufbar sind, ist eine Genehmigung für die weitere Vertraulichkeit erfahrungsgemäß unwahrscheinlich.
- Sammeln Sie ausreichende und vernünftige Nachweise für den kommerziellen Wert der Identifikationsinformationen des chemischen Stoffes. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf: Ob der Antragsteller den Stoff exklusiv entwickelt und exklusive Patente besitzt; Ob der Stoff in seinem Anwendungsbereich erhebliche technologische Vorteile mit großem Marktpotenzial und wirtschaftlichem Nutzen hat; Die Bedeutung des Stoffes für die Aufrechterhaltung des hohen Marktanteils, der führenden Branchenposition und des Wettbewerbsvorteils des Unternehmens; Die potenziellen Verluste und deren Ausmaß, falls Wettbewerber die Identifikationsinformationen erhalten. Es wird empfohlen, den kommerziellen Wert möglichst zu monetarisieren oder zu quantifizieren und Nachweise vorzulegen.
Abschließend ist zu beachten, dass die Anforderungen an Verlängerungsantragsunterlagen weitgehend mit denen für Informationsschutzanträge bei der Registrierung neuer Stoffe übereinstimmen. Seit Inkrafttreten der Anordnung Nr. 12 des Ministeriums für Ökologie und Umwelt am 1. Januar 2021 ist die zuständige Behörde jedoch sehr streng bei der Prüfung von Schutzanträgen für Identifikationsinformationen chemischer Stoffe. Nur etwa 10 % der neuen Stoffe unter regulärer und vereinfachter Registrierung wurden für den Informationsschutz genehmigt. Die CIRS Group empfiehlt daher, dass Ihr Unternehmen bei der Beantragung einer Verlängerung der Offenlegung von Identifikationsinformationen chemischer Stoffe die Antragsunterlagen sorgfältig gemäß den Anforderungen vorbereitet, mit einer ausführlich begründeten Notwendigkeitserklärung und klaren Nachweisen.