Am 15. September 2025 gab die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bekannt, dass ihr Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) plant, seinen Entwurf der Bewertung des Vorschlags zur Beschränkung von perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) auf seiner Sitzung im März 2026 abzuschließen. Die neueste Version des Beschränkungsvorschlags, die 14. Ausgabe, wurde im August 2025 veröffentlicht. Nach der Sitzung beginnt eine 60-tägige öffentliche Konsultationsphase.
Hintergrund
Der PFAS-Beschränkungsvorschlag wurde gemeinsam von Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden erarbeitet und im Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Die erste Runde der öffentlichen Konsultation, die von März bis September 2023 stattfand, umfasste über 5000 Rückmeldungen aus der Industrie. Am 20. August 2025 veröffentlichte die ECHA die überarbeitete 14. Ausgabe des PFAS-Beschränkungsvorschlags, die Bewertungen für acht weitere Industriesektoren enthielt. Für spezifische Details zur Überarbeitung verweisen wir auf die vorherige Meldung:
https://www.chemradar.com/en/news/detail/ew0wlmxfdurk
Vorgeschlagene Konzentrationsgrenzen
Basierend auf der Analyse vorhandener Informationen werden folgende durchsetzbare Grenzwerte für PFAS vorgeschlagen, die als Einzelsubstanzen, andere PFAS-haltige Substanzen, Formulierungskomponenten, Gemische oder Produkte vermarktet werden:
- 25 ppb: Grenzwert für einzelne PFAS (bestimmt mit gezielten PFAS-Analysenmethoden, Polymer-PFAS bei der Quantifizierung ausgeschlossen);
- 250 ppb: Grenzwert für die Gesamtmenge aller PFAS (ebenfalls mit gezielten PFAS-Analysenmethoden bestimmt, mit der Möglichkeit, Vorläuferstoffe vorher abzubauen, Polymer-PFAS bei der Quantifizierung ausgeschlossen);
- 50 ppm: Grenzwert für den gesamten PFAS-Gehalt (einschließlich Polymer-PFAS).
Wenn der Gesamtfluorgehalt 50 mg F/kg überschreitet, müssen Hersteller, Importeure oder nachgelagerte Anwender auf Anforderung der Vollzugsbehörden nachweisen, ob das gemessene Fluor von PFAS- oder Nicht-PFAS-Substanzen stammt.
Details zur Konsultation
- Zeitplan: Der SEAC soll voraussichtlich Anfang März 2026 Entwurfsmeinungen bilden, wobei die Konsultationsphase unmittelbar nach der Sitzung beginnt.
- Format: Die Konsultation erfolgt in Form einer strukturierten Fragebogenerhebung, bei der die Teilnehmer Fragen zu den potenziellen Auswirkungen einer PFAS-Beschränkung in verschiedenen Branchen beantworten. Die Teilnehmer müssen zudem spezifische Informationen zur Verfügbarkeit und Umsetzbarkeit von Ersatzstoffen für diese weit verbreiteten Chemikalien bereitstellen. Alle Rückmeldungen müssen direkt in die entsprechenden Q&A-Bereiche der jeweiligen Umfragethemen eingegeben werden, um die Informationsverarbeitung zu optimieren. Anhänge werden während dieser Konsultation nicht akzeptiert.
- Vertraulichkeit: Als vertraulich gekennzeichnete Informationen werden entsprechend behandelt. Informationen zur PFAS-Risikobewertung fallen nicht in den Umfang dieser Konsultation und werden separat vom Ausschuss für Risikobewertung (RAC) bewertet.
- Offen für: Alle Interessengruppen, einschließlich Industrievertreter, Nichtregierungsorganisationen, Forscher und die Öffentlichkeit.
- Umgang mit Informationen: Alle vertraulichen Informationen werden gemäß den Vorschriften verarbeitet, und Rückmeldungen müssen direkt in die vorgesehenen Fragenfelder eingegeben werden.
Um die Beteiligten bei der Vorbereitung zu unterstützen, wird die ECHA am 30. Oktober 2025 eine Online-Informationsveranstaltung abhalten. Die spezifische Agenda und der Konsultationsleitfaden werden auf der offiziellen Website veröffentlicht. Der Konsultationsleitfaden wird ebenfalls bereitgestellt, um den Beteiligten zu helfen, Informationen einzureichen, die vom Ausschuss für die endgültige Entscheidungsfindung herangezogen werden können.
Nächste Schritte
Der SEAC wird seine abschließenden Bewertungsergebnisse bis Ende 2026 bilden, womit die offizielle wissenschaftliche Bewertungsarbeit der ECHA zum PFAS-Beschränkungsvorschlag abgeschlossen ist.



