Am 12. September 2025 hat die Generaldirektion für Außenhandel (DGFT) von Indien die Mitteilung Nr. 28/2025-26 veröffentlicht, in der eine Anpassung der Exportverpflichtungsfrist (EO) für Importe von Waren, die von der vom Department of Chemicals and Petrochemicals (DCPC) im Rahmen des Advance Authorization Scheme erlassenen obligatorischen Qualitätskontrollverordnung (QCO) befreit sind, angekündigt wird.
Die Exportverpflichtungsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Importeur nach dem Import bestimmter Waren eine bestimmte Menge an Exporten abschließen muss, um die politischen Anforderungen zu erfüllen. Frühere Vorschriften legten fest, dass die EO-Frist für chemische Produkte, die von der QCO befreit sind, 180 Tage ab dem Datum der Zollabfertigung beträgt. Die überarbeitete Vorschrift verlängert diese EO-Frist auf 18 Monate ab dem Datum der Zollabfertigung.
Auswirkungen
- Erhöhte Flexibilität: Exporteuren, Exportorientierten Einheiten (EOU) und Sonderwirtschaftszonen (SEZ) steht nun eine standardisierte 18-monatige EO-Frist zur Verfügung, die Unternehmen mehr Zeit gibt, Produktion und Export zu planen und durchzuführen, wodurch die Planung und Ausführung von Exportaufträgen verbessert wird.
- Handelserleichterung: Diese Anpassung verbessert die betriebliche Bequemlichkeit und die Einhaltung der Vorschriften für Industrien, die kontrollierte Inputs im Rahmen des Advance Authorization Scheme importieren.
Wirksamkeitsdatum
Die Änderung tritt sofort ab dem Veröffentlichungsdatum in Kraft.

