Am 25. September 2025 haben die Nationale Gesundheitskommission und die Staatliche Marktaufsichtsbehörde gemeinsam die Bekanntmachung Nr. 6 von 2025 herausgegeben und 32 neue nationale Lebensmittelsicherheitsstandards sowie 2 Änderungsblätter veröffentlicht. Darunter beziehen sich vier Standards auf Materialien für den Lebensmittelkontakt, einschließlich:
- GB 4806.10-2025 Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände – Beschichtungen und Beschichtungsmaterialien
- GB 4806.16-2025 Lebensmittelkontakt Silikonkautschukmaterialien und -gegenstände
- GB 31604.21-2025 Bestimmung der Migration von Benzoesäure, Phthalsäure und Benzentrikarbonsäure in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen
- GB 31604.64-2025 Bestimmung der Migration von Citraten und Sebacaten in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen
Von diesen treten die beiden Produktstandards am 2. September 2026 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr in Kraft. Die anderen beiden Prüfmethodenstandards werden am 2. März 2026 umgesetzt.
GB 4806.10-2025 Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände – Beschichtungen und Beschichtungsmaterialien —— Wichtige Aktualisierungen sind wie folgt:
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1. Anwendungsbereich |
Der Satz "Dieser Standard gilt nicht für Papierbeschichtungen" aus dem vorherigen Standard wurde entfernt. |
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2. Begriffe & Definitionen |
In die Definition wurden "Beschichtungen, die indirekt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, deren Bestandteile jedoch in Lebensmittel migrieren können, sowie die dadurch gebildeten Beschichtungen (Filme)" aufgenommen. |
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3. Grundlegende Anforderungen |
Neue Anforderungen für 3.2 Herstellungsbetriebe und 3.3 Verwenderbetriebe wurden hinzugefügt. |
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4. Technische Anforderungen |
4.1 Anforderungen an Rohstoffe |
Der Begriff "Liste der Harze" wurde zu "Grundrohstoffe" geändert: Eine erhebliche Anzahl von Grundrohstoffen wurde im Anhang A hinzugefügt, wodurch die Stoffliste von 105 in der Version 2016 auf 346 in der Version 2025 erweitert wurde. Die Verwendungsgrenzen für bestimmte Stoffe wurden überarbeitet. Besonders wurde der spezifische Migrationsgrenzwert für Bisphenol A (BPA) von 0,6 mg/kg auf 0,05 mg/kg reduziert. Anforderungen für Epoxidderivate wie BADGE wurden hinzugefügt. |
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4.2 Sensorische Anforderungen |
Es wurde betont, dass Beschichtungen, die für den direkten Lebensmittelkontakt bestimmt sind, sensorische Anforderungen erfüllen müssen. Die Formulierungen für sensorische Anforderungen wurden vereinheitlicht und harmonisiert. |
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4.3 Physikochemische Indikatoren |
Es wurde klargestellt, dass Anforderungen an die Gesamtmigration, den Kaliumpermanganatverbrauch und Schwermetalle (als Pb) nur für Beschichtungen gelten, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Die Terminologie für "Produkte, die speziell für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind", wurde in den Anmerkungen zur Gesamtmigration vereinheitlicht. Der Anwendungsbereich der Hochtemperatur-Prüfbedingungen für Kaliumpermanganatverbrauch und Schwermetalle (als Pb) wurde von "Kochgeschirr und Tischgeschirr" auf "Kochgeschirr" geändert. Eine neue Anforderung für die Gesamtmigration von primären aromatischen Aminen (PAAs) wurde hinzugefügt. |
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5. Sonstiges |
5.1 Migrationsprüfung |
Eine Sonderbestimmung wurde hinzugefügt: Bezüglich Veränderungen (z. B. Ablösung der Beschichtung, Blasenbildung, Metallkorrosion), die an den Oberflächenbeschichtungen von Metalldosen (Körper, Boden, Lasche usw.) unter Einwirkung saurer Lebensmittelsimulanzien unter Prüfbedingungen auftreten, die im normalen Gebrauch nicht vorkommen würden, dürfen für die Prüfung inerte Substrate (z. B. Glas) verwendet werden. Wo die Verwendung eines inertem Substrats nicht möglich ist, kann 10 % Ethanol als Ersatz für 4 % Essigsäure verwendet werden. |
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5.2 Kennzeichnung |
Die spezifischen Anforderungen aus dem vorherigen Standard wurden gestrichen. Die Anforderung, dass "Beschichtungsmaterialien und -gegenstände auch mit den Materialnamen des Substrats bzw. der Beschichtung gekennzeichnet sein müssen", wurde entfernt und wird nun einheitlich durch GB 4806.1 geregelt. |
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GB 4806.16-2025 Lebensmittelkontakt Silikonkautschukmaterialien und -gegenstände —— Wichtige Aktualisierungen sind wie folgt:
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1. Anwendungsbereich |
Es wurde klargestellt, dass der Standard nur für Silikonkautschukmaterialien und -gegenstände gilt. |
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2. Begriffe & Definitionen |
Der Begriff "Lebensmittelkontakt Silikonkautschukmaterialien und -gegenstände" wurde definiert. |
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4. Technische Anforderungen |
4.1 Anforderungen an Rohstoffe |
a) Die Liste der Grundpolymere für Silikonkautschuk aus Anhang A.2 des alten Standards GB 4806.11-2016 wurde beibehalten, die Zulassung für Siliziumdioxid und 1-Ethynylcyclohexanol hinzugefügt und die Anforderung eingeführt, dass Grundrohstoffe "nach Bedarf gemäß guter Herstellungspraxis" verwendet werden müssen. b) Es wurde festgelegt, dass Zusatzstoffe, die in Silikonkautschuk verwendet werden, GB 9685 und den entsprechenden offiziellen Bekanntmachungen entsprechen müssen. Hinweis: Zusatzstoffe, die in der Version 2008 von GB 9685 für Gummi gelistet sind, dürfen weiterhin in Silikonkautschuk verwendet werden. |
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4.2 Sensorische Anforderungen |
Die Formulierungen für sensorische Anforderungen wurden vereinheitlicht und harmonisiert. |
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4.3 Physikochemische Indikatoren |
a) Es wurde festgestellt, dass der neue Standard GB 4806.16-2025 GB 4806.11-2016 für Silikonkautschuk ersetzt und damit die bisherige Verwirrung beseitigt, bei der sowohl Gummi als auch Silikonkautschuk unter GB 4806.11 fielen. b) Die Prüfbedingungen für Kaliumpermanganatverbrauch und Schwermetalle (als Pb) wurden von 60°C, 0,5 Stunden auf 60°C, 2 Stunden geändert, um sie mit den gängigen Anforderungen für Kunststoffe, Beschichtungen, Druckfarben und Klebstoffe in Einklang zu bringen. c) Eine neue Anforderung für flüchtige Stoffe mit einer Kontrollgrenze von 0,5 % wurde hinzugefügt, entsprechend den deutschen Anforderungen für Silikonkautschuk. Anhang B des Standards enthält die spezifische Prüfmethodik. Das allgemeine Verfahren umfasst das Trocknen bei 100°C für 1 Stunde, gefolgt von 4 Stunden bei 200°C im Ofen. Hinweis: Es sind Doppelproben erforderlich. d) Die Option zur Auswahl der Prüfbedingungen für die Gesamtmigration bei Gegenständen mit erwarteter Kontakt-Temperatur von nicht mehr als 40°C und Kontaktzeit von nicht mehr als 24 Stunden wurde beibehalten. Die festgelegte Bedingung der Verwendung von 50 % Ethanol für fetthaltige Lebensmittelsimulanzien wurde entfernt; die Auswahl zwischen Pflanzenöl oder Ölersatz erfolgt nun einheitlich gemäß GB 31604.1. |
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4.4 Sonstige Anforderungen |
Anforderungen für Hilfsmaterialien wie Beschichtungen, Druckfarben und Klebstoffe wurden hinzugefügt, um eine Angleichung an andere Produktstandards sicherzustellen. |
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5. Sonstiges |
5.1 Migrationsprüfung |
Die Auswahl der Lebensmittelsimulanzien wurde an GB 31604.1 angepasst. Die Sonderbestimmungen zur Auswahl fetthaltiger Lebensmittelsimulanzien aus dem alten Standard wurden gestrichen. |
Die neu veröffentlichten nationalen Standards bringen zahlreiche Anpassungen und bedeutende Änderungen mit sich, mit detaillierteren und umfassenderen Anforderungen an die Produktfertigung. Relevante Unternehmen sollten sich umgehend mit den aktualisierten Standards vertraut machen, die Konformität ihrer Produkte proaktiv bewerten, die Qualitätsüberwachung stärken und die vollständige Einhaltung der neuen Vorschriften sicherstellen.



