Am 15. Juli 2026 gab die neuseeländische Umweltschutzbehörde (EPA) bekannt, dass sie im Rahmen einer Neubewertung von Insektiziden, die zur Flohbekämpfung bei Haustieren sowie zur Schädlingsbekämpfung in Haushalten und Gewerbe eingesetzt werden, vorschlägt, die beiden Wirkstoffe Fenthion und Propoxur zu verbieten, und bittet nun um öffentliche Stellungnahme zu diesem Vorschlag. Die Konsultationsfrist läuft vom 15. Juli bis zum 26. August 2026. Fenthion ist ein Organophosphat-Insektizid, während Propoxur ein Carbamat-Insektizid ist.
Laut EPA wurde Fenthion früher in neuseeländischen Produkten zur Flohbekämpfung bei Haustieren verwendet, während Propoxur sowohl in Produkten zur Flohbekämpfung bei Haustieren als auch in der Haushalts- und Gewerbeschädlingsbekämpfung eingesetzt wurde. Die EPA ist jedoch der Ansicht, dass die beiden Substanzen in Neuseeland nicht mehr verwendet werden. Daher schlägt die EPA vor, alle Zulassungen für Produkte mit den oben genannten Wirkstoffen zu widerrufen, um das Risiko einer zukünftigen Verwendung auszuschließen.
ChemRadar Einblicke
Als Reaktion auf das vorgeschlagene Verbot Neuseelands erinnert ChemRadar Unternehmen, die verwandte Insektizidprodukte herstellen, exportieren oder damit handeln, an Folgendes:
1. Überprüfung der Produktformulierungen: Unternehmen, die Insektizid-, Flohbekämpfungs- und Schädlingsbekämpfungsprodukte auf dem neuseeländischen Markt herstellen, exportieren oder einführen wollen, sollten überprüfen, ob ihre Produkte Fenthion oder Propoxur enthalten. Wenn ja, sollten die Unternehmen den Fortschritt des Zulassungswiderrufs verfolgen und alternative Formulierungen oder die Ausphasung der Produkte planen.
2. Überwachung des Inkrafttretens und der Übergangsregelungen: Sobald das Verbot in Kraft tritt, können Produkte mit den oben genannten Inhaltsstoffen keine Import- oder Herstellungsgenehmigungen mehr erhalten, und die entsprechenden Produkte müssen vom neuseeländischen Markt genommen werden. Unternehmen sollten die endgültige Entscheidung der EPA und ihr Inkrafttreten verfolgen und ihre Lieferketten und Bestände entsprechend anpassen.
3. Verfolgung des HSNO-Zulassungsstatus: Neuseeland betreibt ein Zulassungs- und Neubewertungssystem für gefährliche Stoffe, und in diesem Fall handelt es sich um einen Widerruf der Zulassung im Rahmen einer Neubewertung. Unternehmen, die Pestizide und Insektizide nach Neuseeland exportieren, sollten kontinuierlich den Zulassungsstatus ihrer eigenen Produkte überwachen, um Compliance-Risiken aus Neubewertungen vorzubeugen.
