Brasiliens RoHS-Verordnung veröffentlicht: 10 gefährliche Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten werden eingeschränkt

20. July 2026
Brasilien
RoHS
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Am 10. Juli 2026 erließ der brasilianische Nationale Umweltrat (CONAMA) die Resolution Nr. 516, die Beschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten auf dem brasilianischen Markt auferlegt. Nach dem Vorbild der EU-RoHS-Richtlinie legt die Resolution Höchstkonzentrationsgrenzen für 10 Kategorien gefährlicher Stoffe in homogenen Materialien von elektrischen und elektronischen Geräten sowie deren Kabeln und Ersatzteilen fest. Sie trat am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

I. Anwendungsbereich

Nicht abgedeckte Produkte: Verteidigungs-/Militärausrüstung, Luft- und Raumfahrtausrüstung und deren Bodenunterstützungssysteme, große stationäre Industrieanlagen und -installationen, Personen- und Güterfahrzeuge (außer selbstfahrende persönliche Mobilitätsgeräte), professionelle nicht straßengängige mobile Maschinen, implantierbare medizinische elektronische Geräte, fest installierte photovoltaische Solarmodule, Batterien und Geräte, die ausschließlich für Forschungs- und Entwicklungszwecke bestimmt sind.

II. Beschränkte Stoffe und Grenzwerte

Stoff

Grenzwert

Übergangsfrist für die Einhaltung

Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE)

0,1%

Sofort bei Inkrafttreten

Quecksilber (Hg)

0,1%

180 Tage nach Inkrafttreten

Cadmium (Cd)

0,01%

3 Jahre nach Inkrafttreten

Sechswertiges Chrom (Cr-VI), Blei (Pb)

0,1%

3 Jahre nach Inkrafttreten

Vier Phthalate (DEHP, BBP, DBP, DIBP)

jeweils 0,1%

4 Jahre nach Inkrafttreten

Hinweis: Produkte, die vor Inkrafttreten der Übergangsfrist konzipiert und hergestellt wurden, sowie deren Reparatur-Ersatzteile unterliegen keiner rückwirkenden Anwendung. Quecksilbergrenzwerte müssen auch mit denen des Gesetzes Nr. 9.470/2018 verglichen werden, wobei der strengere Standard gilt.

III. Vorübergehende Ausnahmeregelung

Eine Ausnahme für bestimmte Verwendungen kann beantragt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Technisch nicht ersetzbar;
  • Keine zuverlässige Alternative verfügbar;
  • Der Ersatz würde zu größeren Umwelt-/Gesundheitsauswirkungen führen.

Ausnahmen werden vom Ministerium für Umwelt und Klimawandel (MMA) genehmigt und veröffentlicht. Verlängerungsanträge müssen 18 Monate vor Ablauf eingereicht werden; die Ausnahme bleibt während des Prüfzeitraums gültig. Wird eine Ausnahme abgelehnt oder widerrufen, gilt eine Übergangsfrist von 12–18 Monaten. Das MMA muss die erste Ausnahmeliste und die Antragsverfahren innerhalb von 180 Tagen nach Veröffentlichung der Resolution veröffentlichen.

IV. Nationale Registrierung und Selbsterklärung

  • Es wird ein nationales Registrierungssystem für beschränkte gefährliche Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten eingerichtet. Vor der Herstellung oder Einfuhr ist eine obligatorische Vorregistrierung erforderlich. Die Registrierung erfolgt pro Modell oder Produktfamilie, und es wird eine Konformitäts-Selbsterklärung erstellt. Die Erklärenden tragen die administrative und strafrechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Erklärung.
  • Die Erklärung muss mit der Produktverpackung (oder per QR-Code oder anderen Weiterleitungsmethoden) bereitgestellt und online öffentlich zugänglich gemacht werden. Wenn sie nicht auf der Verpackung angebracht werden kann, muss sie auf Anfrage innerhalb von 5 Werktagen bereitgestellt werden.
  • Unternehmen haben ein Jahr ab dem Start des Systems Zeit, die Registrierung abzuschließen.

V. Pflichten der Lieferkettenbeteiligten

  • Hersteller/Importeure: Sicherstellung der Produktkonformität, Abschluss der Registrierung, Ausstellung von Erklärungen, Aufbewahrung technischer Unterlagen auf Portugiesisch (für 5 Jahre nach Rücknahme des Produkts vom Markt) und Einrichtung von Rückverfolgbarkeitsaufzeichnungen (für 5 Jahre aufbewahrt).
  • Händler/Einzelhändler: Müssen vor dem Verkauf eine Konformitätserklärung vom Lieferanten einholen.
  • Private-Label-Verkäufer oder nicht autorisierte Modifikatoren, die die Konformität beeinflussen, gelten als Hersteller und tragen alle Pflichten.
  • Bei Feststellung einer Nichtkonformität müssen sofort folgende Schritte eingeleitet werden: Meldung an die Umweltbehörde → Mitteilung über Verkaufsstilllegung → Behebung → Rückruf. Die Kosten für die Rückrufankündigung trägt das Unternehmen. Produkte, die nicht repariert werden können, müssen gemäß Gesetz Nr. 12.305/2010 (Nationale Abfallpolitik) umweltgerecht entsorgt werden.

VI. Kennzeichnungsanforderungen

  • Der Produktkörper muss ein dauerhaftes Etikett in portugiesischer Sprache tragen, das die Modell-/Seriennummer, die Handelsmarke, die Kontaktadresse in Brasilien sowie Angaben zum Hersteller oder Importeur enthält.
  • Produkte, die der Rücknahmelogistik unterliegen, müssen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern tragen (Verbot der Entsorgung als Hausmüll; siehe beigefügte Abbildung).
  • Wenn technische Einschränkungen eine Kennzeichnung am Produktkörper verhindern, kann die Kennzeichnung auf der Verpackung, den Begleitdokumenten oder per elektronischer Weiterleitung erfolgen.

VII. Überwachung und Sanktionen

Bundesumweltvollzugsbehörden können Produkte stichprobenartig prüfen, Tests anordnen (durchzuführen in Laboren, die unter den gegenseitigen Anerkennungsvereinbarungen von ILAC/IAAC akkreditiert sind) und Produkte beschlagnahmen. Verstöße tragen alle Kosten für Tests, Lagerung und Vernichtung und unterliegen den Strafen nach geltendem Recht.

  • Die Liste der beschränkten Stoffe muss mindestens alle 5 Jahre überprüft werden.
  • Bundesöffentliche Einrichtungen können für Beschaffungszwecke verlangen, dass Produkte die Grenzwerte vorzeitig einhalten, ohne auf das Ende der Übergangsfrist zu warten.

VIII. Übergangsregelungen

  • Die Pflichten zur technischen Dokumentation und Produktkennzeichnung gelten ab dem Datum der Ausstellung der Erklärung; das Mülltonnensymbol gilt innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der Ausstellung der Erklärung.
  • Das MMA muss die Ausnahmeliste, die Verfahrensregeln für Ausnahmen und die Anforderungen an die technische Dokumentation innerhalb von 180 Tagen veröffentlichen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Konformitätsanforderungen der Resolution umfassen Registrierung, Erklärungen, Kennzeichnung, Dokumentenaufbewahrung und andere Aspekte, mit einer klaren Zuweisung der Verantwortung an Importeure –Private-Label-Importeure werden als Hersteller betrachtet und tragen alle Pflichten. Exportunternehmen wird empfohlen, so früh wie möglich ein Lieferketten-Screening anhand der Liste der beschränkten Stoffe durchzuführen, das 3- bis 4-jährige Übergangsfenster sinnvoll zu planen und technische Unterlagen im Voraus auf Portugiesisch vorzubereiten, um Exportstörungen aufgrund von Konformitätsproblemen zu vermeiden.

 

Weitere Informationen

Regierung

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

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