Vietnams Dekret 275/2026 bestraft Verstöße gegen Chemie- und Industriesprengstoffe ab dem 25. August

03. August 2026
Vietnam
Verstoßstrafen
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Am 8. Juli 2026 hat die vietnamesische Regierung das Dekret Nr. 275/2026/NĐ-CP unterzeichnet und erlassen, das Geldbußen für Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen Chemikalien und Industriesprengstoffe festlegt und am 25. August 2026 in Kraft tritt. Als ergänzendes Bußgelddekret, das nach der Umsetzung des neuen vietnamesischen Chemikaliengesetzes erlassen wurde, nimmt es erstmals neue Anforderungen wie „grüne Chemie“ und „Sicherheitsabstände“ in das Bußgeldsystem auf und markiert damit den Eintritt der Chemikalien- und Industriesprengstoffregulierung Vietnams in eine Phase vollständiger verbindlicher Einhaltung.

Rechtsgrundlage und Gesamtstruktur

Das Dekret wurde auf der Grundlage des Chemikaliengesetzes Nr. 69/2025/QH15 und des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfswerkzeugen Nr. 42/2024/QH15 erlassen und umfasst insgesamt 4 Kapitel und 76 Artikel. Es fügt keine neuen Verwaltungsgenehmigungsangelegenheiten hinzu und beinhaltet auch keine Anpassungen der dezentralisierten und abgestuften Verwaltungsorganisation.

Anwendungsbereich der Geldbußen

Der Bußgeldrahmen des Dekrets deckt zwei Hauptbereiche ab — Chemikalien und Industriesprengstoffe — und umfasst insbesondere folgende Aspekte:

  • Entwicklung der chemischen Industrie
  • Verwaltung chemischer Tätigkeiten
  • Gefährliche Chemikalien in Produkten
  • Sicherheit chemischer Tätigkeiten
  • Chemikaliendeklaration und -inspektion (gelistete Chemikalien)
  • Verwaltung von Insektizid- und Fungizidzubereitungen
  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit Industriesprengstoffen

Zwei neue Bußgeld-Schwerpunkte

Zum ersten Mal nimmt das Dekret die folgenden zwei neuen Anforderungen in den Bußgeldrahmen auf; beide befinden sich in Abschnitt 1 von Kapitel II, „Verstöße gegen die Entwicklung der chemischen Industrie“ (Mục 1 — Vi phạm quy định về phát triển công nghiệp hóa chất):

  1. Grüne Chemie (Artikel 7): Chemieprojekte müssen die „Grundsätze der grünen Chemie“ (nguyên tắc hóa học xanh) zwingend befolgen; Verstöße gegen die entsprechenden Anforderungen werden gesetzlich geahndet.
  2. Sicherheitsabstand (Artikel 8): Für den „Sicherheitsabstand“ (khoảng cách an toàn) am Standort eines Chemieprojekts werden klare Anforderungen festgelegt; Verstöße werden mit Geldbußen belegt.

Bußgeldhöhen

Das Dekret legt Höchstgrenzen für Geldbußen je Bereich fest: Für natürliche Personen gilt im Chemiesektor eine Höchstgeldbuße von 50 Millionen VND und im Bereich Industriesprengstoffe von 100 Millionen VND; Organisationen werden mit dem Doppelten des Satzes für natürliche Personen belegt. Die konkreten Bußgeldrahmen für die zwei neuen Verstöße sind wie folgt (am Beispiel natürlicher Personen):

Verstoß

Artikel

Bußgeldrahmen für Einzelpersonen (VND)

Verstoß gegen die „Grundsätze der grünen Chemie“

Artikel 7

10–20 Millionen

Verstoß gegen die Anforderungen an den „Sicherheitsabstand“

Artikel 8

25–40 Millionen

Hinweis: Organisationen unterliegen dem doppelten Bußgeldbetrag für natürliche Personen; derselbe Verstoß wird je nach Schweregrad abgestuft geahndet, und der konkrete Betrag richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen des Dekrets.

Inhaltsanpassungen

Um mit dem neuen Chemikaliengesetz im Einklang zu bleiben, streicht das Dekret entsprechende Verwaltungsbestimmungen zu beschränkten Chemikalien, gelisteten Chemikalien und industriellen Vorläuferchemikalien — die oben genannten Inhalte wurden im Rahmen des neuen Gesetzes angepasst und unterliegen nun anderen Vorschriften.

ChemRadar-Einblicke

Das Dekret tritt am 25. August 2026 in Kraft und lässt eine relativ kurze Übergangsfrist. Unternehmen mit Chemieprojekten in Vietnam sowie Unternehmen, die Chemikalien herstellen, ein- oder ausführen oder lagern oder im Bereich Industriesprengstoffe tätig sind, sollten sich auf Folgendes konzentrieren:

  1. Compliance-Selbstprüfung durchführen: Unternehmen sollten so bald wie möglich eine Compliance-Selbstprüfung anhand der neuen Bußgeldpunkte durchführen und dabei besonders auf die beiden neuen Bußgelddimensionen „grüne Chemie“ und „Sicherheitsabstand“ achten.
  2. Standort- und Prozessanforderungen überprüfen: Bei der Standortwahl, Prozessgestaltung sowie Deklaration und Inspektion sollten Unternehmen prüfen, ob die Grundsätze der grünen Chemie und die Anforderungen an den Sicherheitsabstand erfüllt sind.
  3. Für konkrete Beträge auf das Dekret Bezug nehmen: Konkrete Bußgeldbeträge und die Feststellung der Umstände unterliegen den entsprechenden Bestimmungen des Dekrets; es ist ratsam, den Originaltext des Dekrets im Hinblick auf das eigene Geschäft zu prüfen oder professionellen Rat einzuholen.

 

Weitere Informationen

Reg. 

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