3.Unternehmens-Compliance-Verpflichtungen
3.1 Konformitätserklärung (DOC)
Gemäß dem 'Nationalen Lebensmittelsicherheitsstandard-Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände' (GB 4806.1-2016) ist die Konformitätserklärung (DOC) ein formelles Dokument, das von Herstellern, Importeuren oder Lieferanten von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen an nachgelagerte Lieferkettenakteure (wie Kunden, Aufsichtsbehörden) bereitgestellt wird und erklärt, dass ihre Produkte den relevanten chinesischen nationalen Lebensmittelsicherheitsstandards entsprechen. Es ist das zentrale Nachweisdokument für Unternehmen zur Erfüllung von Compliance-Verpflichtungen und die Hauptgrundlage für Prüfungen durch die Staatliche Marktaufsichtsbehörde (SAMR).
- Unternehmen müssen die Konformitätserklärung nachgelagert weitergeben und klar angeben, dass das Produkt den relevanten nationalen Standards entspricht, einschließlich Anforderungen an Rohstoffe, Zusatzstoffe, Migrationsgrenzen usw.
- Der Inhalt der Erklärung muss die Materialzusammensetzung, Testergebnisse, Verwendungsbedingungen und Sicherheitsbewertungsergebnisse abdecken.
- Stoffe/Materialien, die eine DOC benötigen: Für Stoffe, die bereits im nationalen Standardkatalog aufgeführt sind, wie Tabelle A von GB 9685-2016, Tabelle A.1 von GB 4806.7-2023, Tabelle A oder Tabelle B von GB 4806.15-2024; Stoffe, die von der Nationalen Gesundheitskommission genehmigt wurden.
3.2 Management der Lieferkettenverantwortung
In der Lieferkette für Lebensmittelkontaktmaterialien sind die Hauptwarengruppen, die zwischen vorgelagerten und nachgelagerten Akteuren ausgetauscht werden, chemische Substanzen, Zwischenmaterialien, Endmaterialien oder Fertigprodukte (Endprodukte). Daher haben wir die Lieferkette für Lebensmittelkontaktmaterialien wie in der untenstehenden Abbildung dargestellt skizziert.

Chemiehersteller: Chemikalien beziehen sich auf die grundlegenden chemischen Komponenten, die bei der Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen verwendet werden, wie Zusatzstoffe, Lösungsmittel, Hilfsstoffe, Farbstoffe usw., ausgenommen Monomere oder Ausgangsmaterialien. Die Betreiber von chemischen Produktionsunternehmen sind Chemiehersteller, die gemäß den geltenden Bestimmungen des GB 31603 'Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard-Allgemeiner Gesundheitskodex für die Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien und -produkten' produzieren und Konformitätserklärungsdokumente für chemische Substanzen bereitstellen, die die Zulassung und Nutzungsbeschränkungen ihrer Produkte in Lebensmittelkontaktmaterialien erläutern und sicherstellen, dass die Qualitätsspezifikationen der chemischen Substanzen den Anforderungen für die Herstellung von Lebensmittelkontaktmaterialien entsprechen.
Hersteller von Zwischenmaterialien: Zwischenmaterialien sind solche, die einer weiteren Verarbeitung und Umformung bedürfen, um das Endprodukt herzustellen, wie Basisharze, Masterbatches, Vormischungen, Flaschenvorformen, Halbfertige Folien/Platten und unkomprimierte Kunststoffschichten in Verbundmaterialien. Die Betreiber von Zwischenmaterialproduktionsunternehmen sind Zwischenmaterialhersteller, die für die während des Produktionsprozesses verwendeten/hinzugefügten und entstehenden Stoffe/Materialien verantwortlich sind, sicherstellen, dass die Materialien und Stoffe den regulatorischen Anforderungen entsprechen, Konformitätserklärungen von vorgelagerten Akteuren anfordern und gemäß GB 31603, den relevanten Anforderungen in der Konformitätserklärung und den zugehörigen Sicherheitsstandards für Lebensmittelkontaktmaterialien produzieren. Basierend auf den von vorgelagerten Akteuren bereitgestellten Konformitätserklärungsdokumenten und der Sicherheitsanalyse ihrer eigenen Produktionsprozesse stellen sie Konformitätserklärungen für nachgelagerte Kunden aus, die die Compliance- und Beschränkungsanforderungen für Materialien und Zusatzstoffe erläutern, um die Konformität des Endprodukts sicherzustellen.
Hersteller von Endprodukten: Endprodukte sind solche, die direkt mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können, aber noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind. Die Hersteller von Endproduktionsunternehmen sind Endprodukt-Hersteller, die für die Rohstoffe, Zwischenmaterialien, hinzugefügten Stoffe und entstehenden Stoffe verantwortlich sind, die im Produktionsprozess verwendet werden, sicherstellen, dass diese den regulatorischen Anforderungen entsprechen, Konformitätserklärungen von vorgelagerten Akteuren anfordern und gemäß GB 31603 sowie den relevanten Anforderungen in der Konformitätserklärung und den zugehörigen Sicherheitsstandards für Lebensmittelkontaktmaterialien produzieren. Basierend auf den von vorgelagerten Akteuren bereitgestellten Konformitätserklärungsdokumenten und der Sicherheitsanalyse ihrer eigenen Produktionsprozesse stellen sie Konformitätserklärungen für nachgelagerte Kunden entsprechend der vorgesehenen Verwendung des Produkts aus und bewahren die unterstützenden Dokumente für die Konformitätserklärungen auf.
Endproduktanwender: Bezieht sich auf Unternehmensbetreiber oder Einzelpersonen, die Endprodukte verwenden, um mit Lebensmitteln oder Lebensmittelrohstoffen/Halbfertigprodukten in Kontakt zu kommen. Sie sollten Konformitätserklärungen von vorgelagerten Akteuren anfordern, um sicherzustellen, dass die verwendeten Lebensmittelkontaktmaterialien den regulatorischen Anforderungen entsprechen und korrekt verwendet werden (z. B. Verpackungen, die für bestimmte Lebensmittel/Lebensmittelarten, Verpackungstemperatur, Zeit usw. geeignet sind).
Marketer: Marketer umfassen Importeure, Großhändler und Einzelhändler. Händler sollten Lebensmittelkontaktmaterialien gemäß den Anforderungen des Lieferanten lagern und transportieren, und alle Händler, außer Einzelhändlern von Endprodukten, müssen Konformitätserklärungen an ihre direkten Kunden weitergeben.
Verbraucher: Einzelne Verbraucher, die Lebensmittel, Endprodukte oder verpackte Lebensmittel von Einzelhändlern kaufen. Verbraucher sollten den Etiketten oder Gebrauchsanweisungen auf der Produktverpackung folgen und das Produkt korrekt verwenden, insbesondere die einschränkenden Nutzungsanforderungen wie das Lebensmittel oder die Lebensmittelkategorie im Kontakt, die Zeit und Temperatur des Kontakts mit Lebensmitteln usw.
3.3 Kennzeichnungs- und Identifikationsanforderungen
Der Identifikationsinhalt sollte den Produktnamen, das Material, die Konformitätserklärung mit relevanten Vorschriften und Standards, den Namen, die Adresse und Kontaktinformationen des Herstellers und/oder Vertreibers, das Produktionsdatum und die Haltbarkeit (sofern zutreffend) umfassen.
Neben der Erfüllung der oben genannten Anforderungen sollten Lebensmittelkontaktmaterialien und Fertigprodukte auch mit Begriffen wie 'für Lebensmittelkontakt', 'für Lebensmittelverpackung' oder ähnlichen Ausdrücken gekennzeichnet oder mit dem Löffel- und Essstäbchensymbol (wie in Abbildung A.1 gezeigt) bedruckt oder beklebt werden, außer bei Produkten mit eindeutigem Lebensmittelkontaktzweck (wie Essstäbchen, Bratpfannen usw.). Produkte mit besonderen Nutzungsanforderungen sollten die Art der Verwendung, Vorsichtsmaßnahmen, den Verwendungszweck, die Nutzungsumgebung und die Temperatur angeben. Für Produkte, bei denen die Nutzungsbedingungen durch relevante Standards ausdrücklich festgelegt sind oder bei denen das Überschreiten der Nutzungsbedingungen ein höheres Lebensmittelsicherheitsrisiko darstellen kann, sollten die Nutzungsbedingungen auf besondere oder hervorgehobene Weise beschrieben werden, um sicherzustellen, dass Benutzer das Produkt sicher und korrekt handhaben, ausstellen, lagern und verwenden können.

Abbildung A.1 Löffel- und Essstäbchensymbol