China RoHS-Richtlinie

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25. June 2025
China
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1. China RoHS-Richtlinie 1.0 VS China RoHS-Richtlinie 2.0

Nach der Veröffentlichung und Umsetzung der EU-RoHS-Richtlinie im Jahr 2003 haben andere Länder und große Volkswirtschaften, beeinflusst durch diese, ebenfalls ähnliche "RoHS"-Richtlinien basierend auf deren Anforderungen eingeführt. China veröffentlichte 2006 die "Maßnahmen zur Kontrolle der Verschmutzung durch elektronische Informationsprodukte", allgemein bekannt als China RoHS-Richtlinie, auch China RoHS 1.0 genannt. Im Januar 2016 gaben das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie zusammen mit anderen Abteilungen die "Maßnahmen zur Verwaltung der eingeschränkten Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten" heraus, bekannt als China RoHS 2.0, die am 1. Juli 2016 in Kraft traten.

Im Gegensatz zur EU-RoHS-Richtlinie umfasst das Durchsetzungsmodell der China RoHS: behördliche Aufsicht im Vertriebssektor + behördliche Aufsicht im Produktionssektor; die Durchsetzung basiert auf dem Produktionsdatum der Produkte.

 

China RoHS-Richtlinie 1.0

China RoHS-Richtlinie 2.0

Name

'Maßnahmen zur Kontrolle der Verschmutzung durch elektronische Informationsprodukte' (Verordnung des Ministeriums für Informationsindustrie Nr. 39)

'Maßnahmen zur Verwaltung der eingeschränkten Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten' (Verordnung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie Nr. 32)

Veröffentlichungsdatum

28. Februar 2006

6. Januar 2016

Umsetzungsdatum

1. März 2007

1. Juli 2016

 

Kontrollbereich

Diese Maßnahme gilt für die Kontrolle und Verringerung von Verschmutzungen und anderen öffentlichen Gefahren, die durch elektronische Informationsprodukte während deren Herstellung, Verkauf und Import im Gebiet der Volksrepublik China verursacht werden.

Diese Maßnahme gilt für die Herstellung, den Verkauf und den Import von elektrischen und elektronischen Produkten im Gebiet der Volksrepublik China.

 

Definition

Elektronische Informationsprodukte: Produkte und deren Zubehör, die mit elektronischer Informationstechnologie hergestellt werden, einschließlich elektronischer Radarprodukte, elektronischer Kommunikationsprodukte, Computerprodukte, Haushalts-Elektronikprodukte, elektronische Messgeräte, elektronische Komponenten, elektronische Anwendungsprodukte, elektronische Materialprodukte usw.

Elektrische und elektronische Produkte: beziehen sich auf Geräte und zugehörige Produkte, die auf elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern basieren oder für die Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischem Strom und elektromagnetischen Feldern ausgelegt sind, mit einer Nennarbeits-Spannung von nicht mehr als 1500 Volt Gleichstrom und 1000 Volt Wechselstrom. Geräte, die an der Produktion, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie beteiligt sind, sind ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

Produktumfang

 

 

 

 

(1)       Elektronische Informationsprodukte, die im Gebiet der Volksrepublik China hergestellt, verkauft und importiert werden;

(2)       Gesteuerte elektronische Informationsprodukte (EIP), einschließlich elektronischer Radarprodukte;

(3)       Elektronische Kommunikationsprodukte, Radio- und Fernsehprodukte;

(4)       Einige elektronische Informationsprodukte werden dem Schlüsselverwaltungskatalog für die Verschmutzungskontrolle elektronischer Informationsprodukte hinzugefügt. Produkte, die im Katalog aufgeführt sind, müssen eine Substitution toxischer und gefährlicher Stoffe erreichen oder die Grenzwerte für eingeschränkte Stoffe erfüllen und anschließend eine verpflichtende Zertifizierung (CCC-Zertifizierung) durchlaufen, bevor sie auf den Markt gelangen. Produkte außerhalb des Katalogs müssen nur relevante Umweltinformationen (Kennzeichnungspflichten) durch Selbstdeklaration offenlegen.

Elektrische und elektronische Produkte umfassen hauptsächlich, aber nicht ausschließlich, die folgenden 10 Gerätekategorien und deren zugehörige Produkte:

(1)       Kommunikationsgeräte;

(2)       Radio- und Fernsehgeräte;

(3)       Computer und andere Bürogeräte;

(4) Haushalts-Elektro- und Elektronikgeräte;

(5)       Elektronische Instrumente und Messgeräte;

(6)       Industrielle elektrische und elektronische Geräte;

(7)       Elektrowerkzeuge;

(8)       Medizinische elektronische Geräte und Vorrichtungen;

(9)       Beleuchtungsprodukte;

(10)     Elektronische Produkte aus den Bereichen Kultur, Bildung, Industrie, Kunst, Sport und Unterhaltung.

Hinweis: Einige elektrische und elektronische Produkte werden dem Katalog für das Compliance-Management von Beschränkungen gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten hinzugefügt. Produkte, die im Katalog enthalten sind, müssen die Beschränkungen für die Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten einhalten und gemäß dem Compliance-Bewertungssystem für die beschränkte Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten verwaltet werden.

 

 

 

 

 

 

Ausnahmespektrum

 

 

 

 

 

--

Die folgenden elektrischen und elektronischen Geräte und deren dedizierte oder kundenspezifische Zubehörprodukte sind nicht durch die "Maßnahmen" abgedeckt:

Ø  Geräte, die an der Produktion, Übertragung und Verteilung elektrischer Energie beteiligt sind, wie Kraftwerke, Übertragungs- und Verteilungsstationen, Systeme und Geräte für die Stromversorgung und Verteilung von Gebäuden;

Ø  Elektrische und elektronische Geräte für militärische Zwecke;

Ø  Elektrische und elektronische Geräte für spezielle oder extreme Umgebungen;

Ø  Elektrische und elektronische Geräte für den Export; (Hinweis: Exportierte elektrische und elektronische Geräte müssen den Vorschriften des Bestimmungslandes oder der Bestimmungsregion bezüglich der Beschränkung gefährlicher Stoffe entsprechen)

Ø  Vorübergehend importierte Produkte oder Geräte zur Reparatur im Inland, aber nicht zum Verkauf;

Ø  Prototypen für wissenschaftliche Forschung, Entwicklung oder Testzwecke;

Ø  Muster oder Ausstellungsstücke für Ausstellungen oder Shows, nicht zum Verkauf.

 

 

 

Beschränkungen von Stoffen

Beschränkte Stoffe und deren Grenzwerte:

l   Cadmium: 0,01 %;

l   Blei: 0,1 %;

l   Quecksilber: 0,1 %;

l   Chrom(VI): 0,1 %;

l   Polybromierte Biphenyle (PBB): 0,1 %;

l   Polybromierte Diphenylether (PBDE, außer Deca-BDE): 0,1 %.

Beschränkte Stoffe und deren Grenzwerte:

l   Cadmium und seine Verbindungen: 0,01 %;

l   Blei und seine Verbindungen: 0,1 %;

l   Quecksilber und seine Verbindungen: 0,1 %;

l   Chrom(VI) und seine Verbindungen: 0,1 %;

l   Polybromierte Biphenyle (PBB): 0,1 %;

l   Polybromierte Diphenylether: 0,1 %.

 

 

 

Grenzwerte und Prüfstandards

 

 

Grenzwert: SJ/T 11363-2006 'Anforderungen an Konzentrationsgrenzen bestimmter gefährlicher Stoffe in elektronischen Informationsprodukten'

Prüfstandard: SJ/T 11365-2006 'Prüfmethoden für gefährliche Stoffe in elektronischen Informationsprodukten'

Grenzwert: GB/T 26572-2011 'Anforderungen an Konzentrationsgrenzen bestimmter beschränkter Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten'

Prüfstandard: GB/T 26125-2011, IDT IEC 62321:2008 'Elektrische und elektronische Produkte - Bestimmung von sechs regulierten Stoffen (Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether)';

GB/T 29783-2013 'Bestimmung von Chrom(Ⅵ) in elektrischen und elektronischen Produkten - Atomfluoreszenzspektrometrie'

 

Kennzeichnungspflichten

Gemäß SJ/T 11364-2006 'Kennzeichnung zur Kontrolle der durch elektronische Informationsprodukte verursachten Verschmutzung' sind folgende Kennzeichnungen erforderlich:

l  Verschmutzungskontrollmarkierung für elektronische Informationsprodukte;

l   Namen und Gehalte toxischer und gefährlicher Stoffe oder Elemente;

l   Umweltschutz-Nutzungsdauer;

l   Recycling und Namen der Verpackungsmaterialien.

Gemäß SJ/T 11364-2014 'Kennzeichnung zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten' sind folgende Kennzeichnungen erforderlich:

l   Kennzeichnung zur Beschränkung gefährlicher Stoffe für elektrische und elektronische Produkte;

l Namen und Gehalte gefährlicher Stoffe;

l   Umweltschutz-Nutzungsdauer;

l   Recycling.

Bis April 2018 hatte das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie nur die erste Charge des "Compliance-Management-Katalogs" veröffentlicht, der 12 Produktkategorien umfasst. Die "Compliance-Management-Liste" wurde im März 2019 offiziell umgesetzt (mit einer Übergangsfrist von einem Jahr). Zusammen mit dem "Compliance-Management-Katalog" wurde auch die "Liste der Ausnahmen für beschränkte Stoffe im Compliance-Management-Katalog" veröffentlicht, also die Ausnahmeliste. Die Beschränkungen für die in dieser Liste aufgeführten Stoffe können entsprechend gelockert oder aufgehoben werden.

 

2. Kennzeichnungsanforderungen

Gemäß Artikel 13 der „Maßnahmen“ müssen „Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Produkten entsprechend den nationalen oder industriellen Normen für die Kennzeichnung der eingeschränkten Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten die in den von ihnen in Verkehr gebrachten elektrischen und elektronischen Produkten enthaltenen gefährlichen Stoffe kennzeichnen und die Namen und Gehalte der gefährlichen Stoffe, die Teile, in denen sie sich befinden, sowie die Recyclingfähigkeit des Produkts angeben.

Gemäß Artikel 14 der „Maßnahmen“: „Hersteller und Importeure von elektrischen und elektronischen Produkten müssen entsprechend den nationalen oder industriellen Normen für die Kennzeichnung eingeschränkter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten die Umweltverträglichkeitsdauer auf den von ihnen hergestellten oder importierten elektrischen und elektronischen Produkten angeben.“

Gemäß SJ/T 11364-2014 „Kennzeichnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten“ hat dieses Zeichen typischerweise zwei Stile:

Der erste, wie in Abbildung 1 gezeigt, ist allgemein grün und zeigt an, dass das elektrische und elektronische Produkt keine gefährlichen Stoffe enthält und ein umweltfreundliches Produkt ist, das nach der Entsorgung recycelt werden kann und nicht willkürlich weggeworfen werden sollte;

Der zweite, wie in Abbildung 2 gezeigt, ist allgemein orange, und die gesamte Grafik bedeutet: Das elektrische und elektronische Produkt enthält bestimmte gefährliche Stoffe, kann innerhalb der Umweltverträglichkeitsdauer sicher verwendet werden und sollte nach Ablauf der Umweltverträglichkeitsdauer in das Recyclingsystem gelangen. Die Zahl in der Mitte der Grafik gibt die Umweltverträglichkeitsdauer des elektrischen und elektronischen Produkts an.

           Abbildung 1                                                                                                                       Abbildung 2

Daher sollten Hersteller oder Importeure von elektrischen und elektronischen Produkten, die gefährliche Stoffe enthalten, selbst bei einem orangefarbenen Zeichen die Namen und Gehalte der gefährlichen Stoffe offenlegen.

 

3. Nationales freiwilliges Zertifizierungsmodell

Im Mai 2019 haben die Staatliche Marktaufsichtsbehörde und das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie gemeinsam die "Durchführungsvereinbarung für das Konformitätsbewertungssystem für beschränkte gefährliche Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten" herausgegeben, die das offizielle Inkrafttretensdatum des Konformitätsbewertungssystems für elektrische und elektronische Produkte bekannt gab. Produkte, die im "Compliance-Management-Katalog" aufgeführt sind, müssen entweder die "Nationale freiwillige Zertifizierung" oder die "Konformitätserklärung des Lieferanten" wählen, um die Konformitätsbewertung abzuschließen. Unabhängig von der gewählten Methode werden die endgültigen Informationen zur Konformitätsbewertung auf der öffentlichen Dienstplattform zur Datenteilung zusammengeführt.

Übersicht der Elemente jedes Zertifizierungsmodells

Zertifizierungsmodell

Stichprobenprüfung

Erstinspektion der Fabrik

Überwachung nach der Zertifizierung

Anwendbare Produkte

Probenabgabe

Stichprobenentnahme

Konformitätserklärung

Modell Eins

 

ü(Typprüfung)

 

 

ü

 

 

ü

Bauteile und Komponentenprodukte, Materialprodukte

Modus 2

 

 

ü

 

ü

 

 

ü

Teile- und Komponentenprodukte

Modus 3

 

ü(Optimierte Prüfung)

 

 

ü

 

 

ü

Komplette Maschinen und Baugruppen (komplexe Produkte)

Modus 4

 

 

ü

 

ü

 

ü

 

ü

Alle Produkte im Anwendungsbereich dieser Regel

Zertifizierungszeichen: Produkte, die unter das nationale freiwillige Zertifizierungsprogramm fallen, müssen das folgende Muster als Konformitätsbewertungszeichen verwenden.

Die formale Gültigkeitsdauer der Zertifizierung im freiwilligen Zertifizierungsmodus beträgt 5 Jahre und kann nach bestandener Überprüfung der Überwachung nach Ablauf verlängert werden. Wenn nach der Zertifizierung Änderungen an den kritischen Komponenten des Produkts oder anderen in den Zertifizierungsdurchführungsregeln definierten Angelegenheiten auftreten, muss der Zertifizierungskunde die Zertifizierungsstelle über diese Änderungen informieren. Produkte, die im Compliance-Management-Katalog aufgeführt sind, müssen das Zertifizierungszeichen gemäß den Durchführungsvereinbarungen verwenden. Produkte, die nicht im Compliance-Management-Katalog aufgeführt sind, erhalten ihr Zeichen autonom von der Zertifizierungsstelle gemäß den relevanten Vorschriften.

Konformitätserklärung des Lieferanten:

Anwendungsbereich

Im Compliance-Management-Katalog aufgeführte Produkte

Meldestelle

Hersteller und bevollmächtigte Vertreter des Lieferanten

 

Inhalt der Erklärung

1.    Name und Kontaktinformationen des Lieferanten;

2.    Name, Modell und Spezifikationen der elektrischen und elektronischen Produkte; Nummer und Typ der technischen Unterstützungsdokumente;

3.    Verpflichtung zur Echtheit, Vollständigkeit und Konsistenz des Inhalts der Erklärung und der zugehörigen Materialien;

4.    Zusätzliche Informationen, einschließlich autorisierter Unterschrift, Firmenstempel usw.

Technische Unterstützungsdokumente

Produktprüfbericht oder integrierter Konformitätsbericht des Lieferanten.

Konformitätsbewertungszeichen:

Referenzdokument:

  1. Maßnahmen zur Kontrolle der Verschmutzung durch elektronische Informationsprodukte
  2. Maßnahmen zur Verwaltung der beschränkten Verwendung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten
  3. Compliance-Management-Katalog für die Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten (erste Charge)
  4. Liste der Ausnahmen für beschränkte Stoffe im Compliance-Management-Katalog
  5. Durchführungsvereinbarung für das Konformitätsbewertungssystem zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Produkten
Inhalt
1. China RoHS-Richtlinie 1.0 VS China RoHS-Richtlinie 2.0
2. Kennzeichnungsanforderungen
3. Nationales freiwilliges Zertifizierungsmodell
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com
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