Am 9. September 2024 veröffentlichten das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales, das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie sowie das Umweltministerium Japans gemeinsam einen Entwurf im Rahmen des Gesetzes zur Kontrolle chemischer Stoffe, der vorsieht, 138 perfluorierte Verbindungen als Klasse-I-spezifizierte chemische Stoffe zu kennzeichnen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Herstellung, den Import und die Verwendung dieser Chemikalien umfassend zu verbieten.
Dieser Vorschlag ist eine Reaktion auf die jüngsten Beschlüsse des Stockholmer Übereinkommens, eines internationalen Umweltabkommens zur Beseitigung oder Beschränkung der Produktion und Verwendung persistenter organischer Schadstoffe (POPs). Auf der jüngsten 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens wurden perfluorierte Alkylsäuren (beschränkt auf verzweigte Strukturen mit acht Kohlenstoffen) oder deren Salze und verwandte Stoffe als auslaufende Substanzen gelistet.
Nach gemeinsamer Überprüfung durch die drei Ministerien wurden 138 Stoffe als geeignet für die Einstufung als Klasse-I-spezifizierte chemische Stoffe erachtet. Klasse-I-spezifizierte chemische Stoffe sind solche, die schwer abbaubar, stark anreicherungsfähig sind und langfristige Toxizitätsrisiken für Menschen oder höhere Raubtiere darstellen. Nach der Einstufung als Klasse-I-spezifizierte chemische Stoffe sind deren Herstellung, Import und Verwendung grundsätzlich verboten, ebenso der Import von Produkten, die diese Stoffe enthalten.
Die öffentliche Konsultation begann am 9. September und endet am 9. Oktober 2024. Nach dem aktuellen Plan wird die neue Bekanntmachung voraussichtlich im November 2024 veröffentlicht und soll ab dem 10. Januar 2025 in Kraft treten.
Dieser Entwurf stellt einen bedeutenden Fortschritt für Japan im Umweltschutz und der öffentlichen Gesundheit dar, insbesondere bei der Kontrolle und Reduzierung der Verbreitung von POPs in der Umwelt.
Die Liste der 138 Stoffe ist im Anhang (auf Japanisch) zu finden.