Am 23. Dezember 2023 hat das türkische Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel (MoEUCC) offiziell eine Änderung der KKDIK-Vorschriften veröffentlicht, die die Registrierungsfrist verlängert. Kürzlich hat das MoEUCC die auf seiner offiziellen Website erforderlichen Verwaltungsgebühren für die KKDIK-Registrierung 2025 aktualisiert, wie unten detailliert beschrieben:
Verwaltungsgebühren (TRY) [Nicht-KMU-Unternehmen]
Einzelanmeldung (TRY) | Gemeinsame Anmeldung (TRY) | Erhöhung | |
1-10 t/a | 3550 → 5110 | 2700 → 3890 | 40% |
10-100 t/a | 8900 → 12810 | 6250 → 9000 | |
100-1000 t/a | 25000 → 35980 | 18000 → 25910 | |
1000+ t/a | 53700 → 77290 | 43000 → 61890 | |
Zwischenstufen | 3550 → 5110 | 2600 → 3740 |
KMU (kleine, mittlere und Mikro-Unternehmen) haben Anspruch auf Verwaltungsgebührenermäßigungen, sofern sie die erforderlichen Unterlagen zur Qualifizierung einreichen.
Seit Beginn der Veröffentlichung der Verwaltungsgebühren durch das MoEUCC gab es erhebliche jährliche Erhöhungen, und es wird erwartet, dass sich dieser Trend in Zukunft fortsetzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass obwohl die Registrierungsfrist verlängert wurde, der neue Registrierungszeitraum ausreichend erscheint. Angesichts der für experimentelle Arbeiten und den Datenaustausch mit europäischen Dateninhabern benötigten Zeit verläuft der Fortschritt der offiziellen Registrierungen in der Türkei jedoch langsam.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die CIRS Group allen Unternehmen, die im Chemiehandel mit der Türkei tätig sind, insbesondere denen mit hohen Exportmengen, den Fortschritt der vorregistrierten Stoffe in ihrem SIEF kontinuierlich zu überwachen, um keine Registrierungsgelegenheiten zu verpassen.