Am 30. Mai 2025 haben die Staatliche Marktregulierungsbehörde und die Standardisierungsverwaltung Chinas gemeinsam zwei verbindliche nationale Normen veröffentlicht: Grenzwerte für schädliche Substanzen in Beschichtungen Teil 1: Architektur-Beschichtungen (GB 30981.1-2025) und Grenzwerte für schädliche Substanzen in Beschichtungen Teil 2: Industriebeschichtungen (GB 30981.2-2025), die am 1. Juni 2026 offiziell in Kraft treten werden. Dies markiert eine neue Phase präziserer und strengerer Kontrolle gefährlicher Substanzen in Architektur- und Industriebeschichtungen in China, mit dem Ziel, die Gesundheit der Verbraucher zu sichern, die grüne und hochwertige Industrieentwicklung zu fördern und die Umweltverschmutzung zu bekämpfen.
Hintergrund und Bedeutung der neuen Normen
Beschichtungen sind als wichtige Grundmaterialien für die Gesundheit der Verbraucher von Bedeutung und spielen eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung durch industrielle Anwendungen. Unter kontinuierlichen Umweltpolitiken haben sich in China wasserbasierte Beschichtungen, hochfeste Beschichtungen und Pulverbeschichtungen stark entwickelt, was die VOC-Emissionen in der Branche erheblich reduziert hat. Nach mehr als zwei Jahrzehnten der Umsetzung verbindlicher nationaler Normen sind die Anforderungen Chinas zur Begrenzung schädlicher Substanzen wie Formaldehyd, Schwermetalle und aromatische Verbindungen in Beschichtungen zunehmend strenger und orientieren sich aktiv an internationalen Standards. Die Integration und Überarbeitung der GB 30981-Normenserie zielt darauf ab, Produktsicherheit und Umweltschutz wissenschaftlicher zu regeln, die Transformation der Beschichtungsindustrie hin zu hoher Qualität und Nachhaltigkeit zu fördern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Grenzwerte für schädliche Substanzen in Beschichtungen Teil 1: Architektur-Beschichtungen (GB 30981.1-2025)
Dieses Dokument ersetzt GB 18582—2020 Grenzwerte für schädliche Substanzen in architektonischen Wandbeschichtungen und GB 38468—2019 Grenzwerte für schädliche Substanzen in Innenbodenbeschichtungen.
Zweck: Regulierung der Grenzwerte, Prüfmethoden, Inspektionsregeln, Kennzeichnung und Dokumentation schädlicher Substanzen in verschiedenen architektonischen Beschichtungen und Hilfsmaterialien.
Kerninhalt: Legt die zulässigen Grenzwerte für gesundheits- und umweltschädliche Substanzen in architektonischen Beschichtungen und Hilfsmaterialien fest, einschließlich Produktklassifizierung, Anforderungen, Prüfmethoden, Inspektionsregeln, Kennzeichnung und Dokumentation.
Anwendungsbereich: Gilt für Beschichtungen und Hilfsmaterialien, die direkt vor Ort zur Dekoration, zum Schutz oder zur Bereitstellung spezieller Funktionen (wie Schimmelprävention, Algenresistenz, Wärmedämmung usw.) auf Innen- und Außenflächen von Gebäuden auf Zement- und anderen nichtmetallischen Materialien verwendet werden; gilt auch für Beschichtungen und Hilfsmaterialien, die vor Ort zur Dekoration, zum Schutz oder zur Bereitstellung spezieller Funktionen (wie antistatisch, korrosionsbeständig, rutschfest usw.) auf Bodenuntergründen aus Zementmörtel, Beton, Stein, Kunststoff oder Stahl verwendet werden. Nicht anwendbar auf architektonische Abdichtungsbeschichtungen oder synthetische Oberflächenbeschichtungen für Sportplätze.
Grenzwerte für schädliche Substanzen in Beschichtungen Teil 2: Industriebeschichtungen (GB 30981.2-2025)
Dieses Dokument ersetzt GB 18581—2020 Grenzwerte für schädliche Substanzen in Holzbeschichtungen, GB 24409—2020 Grenzwerte für schädliche Substanzen in Fahrzeugbeschichtungen, GB 24613—2009 Grenzwerte für schädliche Substanzen in Spielzeugbeschichtungen, GB 30981—2020 Grenzwerte für schädliche Substanzen in industriellen Schutzbeschichtungen und GB 38469—2019 Grenzwerte für schädliche Substanzen in Marinebeschichtungen.
Zweck: Regulierung der Grenzwerte, Prüfmethoden, Inspektionsregeln, Kennzeichnung und Dokumentation schädlicher Substanzen in verschiedenen Industriebeschichtungen und Hilfsmaterialien.
Kerninhalt: Legt die zulässigen Grenzwerte für gesundheits- und umweltschädliche Substanzen in Industriebeschichtungen und Hilfsmaterialien fest, einschließlich Produktklassifizierung und Kennzeichnung von Beschichtungsgefahren, Anforderungen, Prüfmethoden, Inspektionsregeln, Kennzeichnung und Dokumentation.
Anwendungsbereich: Gilt für Beschichtungen und Hilfsmaterialien, die bei Vor-Ort- und Fabrikbeschichtungen zur Dekoration, zum Schutz oder zur Bereitstellung anderer Funktionen auf Untergründen aus Holz, Metall, Kunststoff, Beton, Verbundwerkstoffen, Glas, Keramik usw. verwendet werden. Nicht anwendbar auf Luft- und Raumfahrtbeschichtungen, nukleare Schutzbeschichtungen oder Beschichtungen für militärische Ausrüstung und Einrichtungen.
Einheitliche Verwaltung und Umsetzung
Die Erstellung beider Normen folgte strikt den GB/T 1.1—2020 Leitlinien für die Standardisierungsarbeit Teil 1: Struktur und Entwurfsregeln von Standardisierungsdokumenten. Beide werden vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (339) verwaltet, die konkrete Umsetzung ist dem Nationalen Komitee für Standardisierung von Beschichtungen und Pigmenten (TC5) anvertraut.
Ausblick
Die kategorisierte Umsetzung dieser beiden neuen nationalen Normen hat ein klareres und umfassenderes System für Grenzwerte schädlicher Substanzen in Beschichtungen etabliert. Sie setzen nicht nur einheitliche und strengere Sicherheits- und Umweltstandards für Beschichtungsprodukte im Bau- und Industriebereich, sondern bieten auch eine starke Grundlage für die Regulierung, leiten und fördern weiter die Forschung, Entwicklung und Anwendung umweltfreundlicher Beschichtungstechnologien und beschleunigen die grüne Transformation und Aufwertung der gesamten Beschichtungsindustrie.
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