Aktualisierter chinesischer Nationalstandard: 13 Hochrisiko-Zusatzstoffe verboten, strengere Vorschriften für Farbstoffe und Migrationsgrenzen

15. July 2025
China
FCMs
Favorit
Teilen
Entdecken Sie exklusive Inhalte und Vorteile? Melden Sie sich noch heute kostenlos an!

Am 3. Juli 2025 gab das Chinesische Nationale Zentrum für Lebensmittelsicherheitsrisikobewertung (CFSA) eine bedeutende Bekanntmachung heraus und forderte offiziell öffentliche Kommentare zum Entwurf der Überarbeitung des Nationalen Lebensmittelsicherheitsstandards - Standard für die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen (Industrieentwurf zur Stellungnahme). Im Auftrag der Nationalen Gesundheitskommission (NHC) zielt diese Überarbeitung darauf ab, die Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien weiter zu verbessern.

Aufruf zu Kommentaren und Feedback

Das CFSA fordert alle relevanten Interessengruppen auf, den Entwurf des Standards sorgfältig zu prüfen und das Feedback-Formular für den Entwurf nationaler Lebensmittelsicherheitsstandards auszufüllen. Elektronisches Feedback muss bis zum 15. Juli 2025 an die angegebene E-Mail-Adresse biaozhun@cfsa.net.cn gesendet werden. (Kontaktpersonen: Wang Yidan, Zhang Hong; Tel: 010-52165409, 010-52165471)

Wesentliche Überarbeitungen

  • Aktualisierte Geltungsbereichserklärung: Dieser Standard ersetzt GB 9685-2016 Nationaler Lebensmittelsicherheitsstandard - Standard für die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen. Er klärt zentrale Aspekte für Zusatzstoffe in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen, einschließlich Definitionen, Anwendungsprinzipien, Bestimmungen, zugelassene Stoffe, Anwendungsbereich, maximale Einsatzmengen, spezifische Migrationsgrenzen (SML), Rückstandsmengen und Beschränkungen.
  • Eliminierung von Hochrisiko-Zusatzstoffen: 13 Hochrisiko- oder veraltete Zusatzstoffe wurden gestrichen, darunter:
  • Natriumsalz des Copolymers aus 2-Methyl-2-propenoischer Säure mit 2-Hydroxyethyl-2-methyl-2-propenoat, α-(1-oxo-2-propen-1-yl)-ω-hydroxypoly(oxy-1,2-ethandiyl) und 3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluorooctyl-2-propenoat
  • Polymer aus 2-Methyl-2-propenoischer Säure mit 2-propenoischer Säure, 2-(Diethylamino)ethyl-2-methyl-2-propenoat und 3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluorooctyl-2-methyl-2-propenoat
  • α-(Nonylphenyl)-ω-hydroxypoly(oxy-1,2-ethandiyl)
  • Butylphthalyl-Butylglykolat (BPBG)
  • Natriumperchlorat
  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Diallylphthalat (DAP)
  • Diisononylphthalat (DINP)
  • Di-n-butylphthalat (DBP)
  • Di-C8-C10 verzweigte Alkylphthalate (C9-reich) (DINP)
  • Ammoniumsalz von Nonylphenolethoxylat-Sulfat
  • Bis[ethyl(perfluorooctansulfonamidoethyl)]-Phosphoniumsalz
  • Acetatsalz des Polymers aus 2-Methyl-2-propenoischer Säure 1,2-Ethandiylbis(oxy-2,1-ethandiyl)ester mit 2-(Diethylamino)ethyl-2-methyl-2-propenoat, 2-Hydroxyethyl-2-methyl-2-propenoat und 3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluorooctyl-2-methyl-2-propenoat
  • Bereinigung und Integration redundanter Stoffe: Insgesamt wurden 401 Stoffe gestrichen, die bereits unter anderen Produktstandards geregelt sind oder keine Zusatzstofffunktion besitzen. Diese umfassen Kunststoffe (3 Stoffe), Beschichtungen (105 Stoffe), Gummi (12 Stoffe), Druckfarben (62 Stoffe) und Klebstoffe (219 Stoffe).
  • Unterstützung für regenerierte Cellulosematerialien: 8 neue Stoffe sind für die Verwendung in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen aus regenerierter Cellulose zugelassen:
  • 1,2-Propanediol
  • C.I. Pigment Schwarz 7; Ruß
  • Weißes Mineralöl
  • Natriumhypochlorit
  • Polyoxyethylen-Sorbitanmonooleat (Tween-80)
  • Schwefelsäure
  • Natriumhydroxid
  • Natriumdodecylbenzensulfonat
  • Aktualisierte Stoffgrenzwerte: Die Einsatzgrenzen für die folgenden 6 Stoffe wurden überarbeitet.

Nr.

Stoffname

Ursprüngliche Grenzanforderungen

Überarbeitete Grenzanforderungen

1

4,4'-Dihydroxydiphenylpropan; Bisphenol A

0,6 mg/kg (SML)

0,05 mg/kg (SML)

2

Tri(2-ethylhexyl)-1,2,4-benzentricarboxylat

0,05 mg/kg (SML)

1 mg/kg (SML)

3

2-[4,6-Bis(2,4-dimethylphenyl)-1,3,5-triazin-2-yl]-5-(oktyloxy)phenol

0,05 mg/kg (SML)

5 mg/kg (SML)

4

Tris(mischung aus 2,4-bis(1,1-dimethylpropyl)phenyl und 4-(1,1-dimethylpropyl)phenyl)phosphit

5 mg/kg (berechnet als Summe der Phosphit- und Phosphatformen dieses Stoffes und 4-tert-Amylphenol, SML)

10 mg/kg (berechnet als Summe der Phosphit- und Phosphatformen dieses Stoffes und 4-tert-Amylphenol, SML)

5

m-Phenylenediamin; 1,3-Benzenediamin

Nicht nachgewiesen (DL = 0,01 mg/kg) (SML)

Nicht nachgewiesen (DL = 0,002 mg/kg) (SML)

6

Crotonsäure

0,05 mg/kg (SML)

0,05 mg/kg [ausgedrückt als Crotonsäure, SML(T)]

  • Überarbeitung der Gesamtmigrationsgrenzen: Die Anforderungen in Anhang B für Gesamtmigrationsgrenzen (OML) wurden aktualisiert (siehe spezifische Anforderungen unter der untenstehenden URL).
  • Anpassung der Metallmigrationsgrenzen: Anhang C wurde überarbeitet: Die spezifische Migrationsgrenze (SML) für Zink wird auf 5 mg/kg angepasst, und eine neue SML für Aluminium wird auf 1 mg/kg festgelegt.
  • Sicherheitsverbesserung bei Farbstoffen: Anhang E wurde hinzugefügt und legt strenge Qualitätsvorgaben für Farbstoffe fest. Er schreibt Reinheits- und Verunreinigungsgrenzen vor (z. B. Arsen ≤ 0,01 %, Blei ≤ 0,01 %, Quecksilber ≤ 0,005 %) und stellt zusätzliche Anforderungen für C.I. Pigment Schwarz 7 (z. B. Benzo[a]pyren ≤ 0,25 mg/kg, Toluenextrakt < 0,1 %).

Diese Überarbeitung konzentriert sich auf die Eliminierung von Hochrisikostoffen, die Stärkung wichtiger Sicherheitsindikatoren, die Integration von Managementanforderungen und die Berücksichtigung neuer Materialentwicklungen. Ziel ist es, eine strengere Kontrolle der Sicherheit von Lebensmittelkontaktmaterialien an der Quelle umzusetzen und die Gesundheit der Verbraucher effektiv zu schützen. Relevante Branchenbeteiligte müssen diese Änderungen genau verfolgen und sich aktiv am Feedback-Prozess beteiligen.

 

Weitere Informationen

CFSA

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bittechemicals@cirs-group.com

ChemRadar Copyright Disclaimers:

1. Alle Texte, Grafiken, Videos und Audios mit "Quelle: ChemRadar" auf dieser Website sind urheberrechtlich geschützt von ChemRadar. Ohne Genehmigung dürfen keine Medien, Websites oder Einzelpersonen Inhalte dieser Website reproduzieren, verlinken, verbreiten, veröffentlichen oder kopieren. Andere Medien oder Websites mit unserer Genehmigung müssen beim Herunterladen oder Verwenden relevanter Inhalte "Quelle: CIRS Group" angeben. Unbefugte Handlungen werden strafrechtlich verfolgt.

2. Texte und Grafiken auf dieser Website ohne "Quelle: ChemRadar" dienen der weiteren Information, implizieren jedoch nicht die Billigung der Ansichten oder die Echtheit der Inhalte. Andere Medien, Websites oder Einzelpersonen, die relevante Inhalte herunterladen oder verwenden, müssen die "Quelle" gemäß dieser Website angeben und die entsprechenden rechtlichen Verantwortlichkeiten tragen. Unbefugte Änderungen an "Quelle: ChemRadar" können strafrechtlich verfolgt werden. Bei Fragen zu relevanten Inhalten auf dieser Website kontaktieren Sie uns bitte.

3. Wenn durch reproduzierte Inhalte auf ChemRadar Urheberrechts- oder andere damit zusammenhängende Probleme auftreten, kontaktieren Sie uns bitte innerhalb von zwei Wochen.

Haftungsausschluss
1.
CIRS bemüht sich, den Inhalt dieser Website genau und aktuell zu halten. Allerdings übernimmt CIRS keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Qualität, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der auf der Website bereitgestellten Informationen.
2.
In keinem Fall übernimmt CIRS eine Verantwortung oder Haftung für irgendwelche Informationen auf dieser Seite oder für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die sich daraus ergeben.
3.
CIRS behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit ohne Vorankündigung Teile der Informationen auf dieser Website zu ändern, zu modifizieren, hinzuzufügen oder zu entfernen.
icon-server
Heiße Services
message
in