Kürzlich hat das Department of Chemicals and Petrochemicals (DCPC) in Indien zwei bedeutende Bekanntmachungen herausgegeben, in denen offiziell drei Quality Control Orders (QCOs) widerrufen und die Umsetzungstermine von zwei weiteren QCOs verschoben wurden.
Widerrufene QCOs
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Verordnung |
Bekanntmachungs-Nr. |
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Essigsäure (QCO), 2019 |
S.O. 2791(E) |
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Methanol (QCO), 2019 |
S.O. 2793(E) |
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Anilin (QCO), 2019 |
S.O. 2792(E) |
Diese QCOs verlangten zuvor eine BIS-Zertifizierung für den Import, die Herstellung und den Verkauf der genannten Chemikalien. Nach Konsultationen mit dem Bureau of Indian Standards (BIS) gemäß dem BIS-Gesetz von 2016 wurden diese Verordnungen mit Wirkung zum 23. Juli 2025 widerrufen.
QCOs mit verzögerten Umsetzungsterminen
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Name der Verordnung |
Bekanntmachungs-Nr. |
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H-Säure (Qualitätskontrolle) Zweite Änderungsverordnung, 2025 |
S.O. 3530(E) |
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Vinylsulphon (Qualitätskontrolle) Zweite Änderungsverordnung, 2025 |
S.O. 3531(E) |
Diese beiden QCOs treten nun am 13. Mai 2026 in Kraft und ersetzen die vorherigen Umsetzungstermine. Diese Verlängerung bietet den betroffenen Industrien zusätzliche Vorbereitungszeit.
Nach Inkrafttreten dieser QCOs müssen Hersteller dieser Chemikalien Lizenzen beim Bureau of Indian Standards (BIS) beantragen. Die Produkte müssen unter der Lizenz das Standardzeichen tragen. Die Verordnungen gelten nicht für Chemikalien, die ausschließlich für den Export bestimmt sind. Alle relevanten Hersteller müssen diese neuen Verordnungen einhalten. Wer die Verordnungen nicht befolgt, wird gemäß den Bestimmungen des Bureau of Indian Standards Act (BIS Act) von 2016 bestraft.

