Am 17. September 2025 veröffentlichte die US-Umweltschutzbehörde (EPA) den Entwurf der Risikoabschätzung für Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) gemäß dem Toxic Substances Control Act (TSCA) und leitete eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsphase sowie einen unabhängigen Peer-Review-Prozess ein. Die vorläufige Schlussfolgerung der EPA lautet, dass D4 unter bestimmten Anwendungsbedingungen (COUs) ein “unvernünftiges Risiko” für die Gesundheit der Arbeitnehmer und die Umwelt darstellt, was weitere Kontrollen erforderlich macht.
Risikoergebnisse
- Menschliche Gesundheit (persönliche Schutzausrüstung nicht angenommen)
• Arbeitnehmer: 24 COUs stellen ein unvernünftiges Risiko durch Inhalation und Hautkontakt dar. Wichtige Szenarien umfassen die heimische Herstellung, den Import, die Verwendung als Reaktionszwischenprodukt, Monomer, Verarbeitungshilfe sowie Herstellung/Verwendung in Klebstoffen, Dichtstoffen, Beschichtungen, Farben und Lösungsmitteln.
• Berufliche Nichtanwender (ONUs): 1 COU stellt ein unvernünftiges Risiko durch Inhalation dar—industrielle Lösungsmittel wie Reinigung/Entfettung in der Flugzeugwartung.
• Verbraucher: 1 COU stellt ein unvernünftiges Risiko durch Inhalation und Hautkontakt dar—Verbraucherfarben und -beschichtungen (Innen-/Außenanwendung).
• Allgemeine Bevölkerung: Kein unvernünftiges Risiko unter irgendeiner COU identifiziert. - Umweltrisiko
• Aquatische Ökosysteme: 7 COUs stellen ein unvernünftiges Risiko für Oberflächenwasser- und benthische Organismen durch D4-Freisetzungen ins Oberflächenwasser und anschließende Sedimentablagerungen dar.
Nächste Schritte
- Öffentliche Kommentare: Einreichung über https://www.regulations.gov/ (Aktenzeichen EPA-HQ-OPPT-2018-0443) bis zum 17. November 2025.
- Peer-Review-Sitzungen (virtuell):
• Vorbereitungssitzung: 18. November 2025
• Formelle Überprüfung: 2.–5. Dezember 2025
Anmeldung und schriftliche Kommentare sind jeweils bis zum 11. bzw. 25. November fällig; Details auf der Website des Wissenschaftlichen Beratungsausschusses für Chemikalien (SACC) der EPA. - Abschließende Bewertung: Die EPA wird die endgültige Risikoabschätzung für D4 nach Berücksichtigung der öffentlichen Kommentare und der Peer-Review-Ergebnisse veröffentlichen und anschließend entscheiden, ob Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen oder andere Kontrollen verhängt werden.

