Südkoreas REACH (K-REACH), offiziell bekannt als das Gesetz über Registrierung und Bewertung von Chemikalien, trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Dieses Gesetz übernimmt Registrierungs-, Bewertungs-, Zulassungs- und Beschränkungsanforderungen ähnlich der EU-REACH-Verordnung und regelt neue chemische Stoffe, bestehende chemische Stoffe und nachgelagerte Produkte. Gemäß den Anforderungen von K-REACH müssen neue chemische Stoffe und bestehende chemische Stoffe mit einem Jahresvolumen von mehr als 1 Tonne pro Jahr (t/a) registriert werden, bevor sie auf den südkoreanischen Markt gelangen dürfen. Ausländische Unternehmen können die Registrierung durch die Ernennung eines lokalen Only Representative (OR) in Südkorea abschließen.
Gemäß teilweiser Änderungen der Durchführungsverordnung des Gesetzes über Registrierung und Bewertung von Chemikalien (K-REACH), die am 15. Oktober 2025 angekündigt wurden, veröffentlichte das Nationale Institut für Chemikaliensicherheit (NICS) am 17. Dezember eine Mitteilung zum Verfahren zur Änderung der Registrierungseinheit, insbesondere des OR-Änderungsprozesses, innerhalb seines Systems.
Gemäß dem aktuellen OR-Änderungsverfahren muss der bestehende OR folgende Informationen über das System einreichen:
- Eine Vollmacht (POA) des ausländischen Herstellers, der den neuen OR ernennt, einschließlich der Liste der zu übertragenden Stoffe.
- Die Unternehmensregistrierungsinformationen des bestehenden OR, Geschäftslizenzdokumente und KMU-Zertifizierungsunterlagen usw.
- Wenn der bestehende OR der Lead Registrant (LR) für eine gemeinsame Registrierung (CICO) ist, wird ein Bestätigungsdokument benötigt, das beweist, dass der neue OR dem Konsortium beigetreten ist und die Rolle des Lead Registrants auf den neuen OR übertragen wurde, oder dass der neue OR mit Zustimmung der Mehrheit der CICO-Mitglieder als Lead Registrant ernannt wurde.
- Wenn der bestehende OR ein gewöhnlicher Registrant (kein LR) in einer gemeinsamen Registrierung (CICO) ist, ist kein Dokument erforderlich, um zu beweisen, dass das Letter of Access (LOA) zuvor vom ursprünglichen OR erworben wurde.
Aktueller Bearbeitungszeitraum für OR-Änderungen:
Nach der Einreichung über das System wird der Prozess in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen von der Behörde abgeschlossen.
Stoffe, die für eine OR-Änderung berechtigt sind:
Stoffe, die eine Vorregistrierung abgeschlossen, eine vollständige Registrierung durchgeführt oder eine Bestätigung der Registrierungsausnahme erhalten haben, können durch das OR-Übertragungsverfahren eine Änderung der Registrierungseinheit vornehmen. Nach der Übertragung bleiben die zuvor erhaltene Vorregistrierungsnummer, vollständige Registrierungsnummer oder Bestätigungsnummer der Registrierungsausnahme unverändert.
Die erfolgreiche Umsetzung des OR-Änderungsverfahrens unter K-REACH ist ein bedeutendes Update, das für viele Registranten von großem Interesse ist. Zuvor konnte die Übertragung eines OR unter K-REACH nur durch die Stornierung der bestehenden (Vor-)Registrierung unter dem ursprünglichen OR und die Durchführung einer neuen (Vor-)Registrierung durch einen neuen OR erfolgen, was zweifellos unnötige Zeit- und Wirtschaftskosten für Unternehmen verursachte. Der aktualisierte OR-Übertragungsprozess erleichtert nun die Einhaltung der K-REACH-Vorschriften für Unternehmen.



