Japan verlängert Übergangsfrist für Positivliste der Lebensmittelkontaktmaterialien bis 2030

11. March 2026
Japan
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Die japanische Verbraucherbehörde hat kürzlich eine Mitteilung zur Überarbeitung der Spezifikationen und Standards für Lebensmittel, Zusatzstoffe usw. (Anordnung der individuellen Spezifikationen für Utensilien, Behälter und Verpackungen) herausgegeben und bedeutende Anpassungen der Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem im Jahr 2025 eingeführten Positivlistensystem für Lebensmittelkontaktmaterialien angekündigt.

Die wichtigsten Änderungen sind wie folgt:

  • Verlängerung der Übergangsfrist

Ursprünglich sollten die Vorschriften ab dem 1. Juni 2025 in Kraft treten, wobei Bestimmungen zu Änderungen der Spezifikationen oder Prüfmethoden ab dem 1. Juni 2026 gelten sollten. Utensilien, Behälter und Verpackungen, die vor dem 1. Juni 2027 verkauft, hergestellt, zum Verkauf importiert oder verwendet wurden, konnten weiterhin den vorherigen Vorschriften entsprechen. Die Frist für die Anwendung der ursprünglichen Vorschriften wurde nun bis zum 1. Juni 2030 verlängert, wodurch eine zusätzliche dreijährige Übergangszeit geschaffen wird.

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs

Zusätzlich zu den ursprünglich anwendbaren Gegenständen (Utensilien, Behälter und Verpackungen, die verkauft, hergestellt, importiert oder verwendet wurden) wurde der Ausdruck „und ähnliche Gegenstände“ hinzugefügt. „Ähnliche Gegenstände“ bezieht sich auf Utensilien, Behälter und Verpackungen, die unter Verwendung von Substanzen hergestellt oder importiert wurden, die in Utensilien, Behältern oder Verpackungen verwendet wurden, die vor dem 1. Juni 2025 oder während der Übergangsmaßnahmen verkauft, hergestellt, zum Verkauf importiert oder kommerziell verwendet wurden, sofern sie innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Substanzen verwendet werden. Dies bedeutet, dass ähnliche Produkte, die während der Übergangszeit mit denselben Substanzen hergestellt wurden, ebenfalls weiterhin die alten Standards verwenden können.

  • Hinzufügung einer Vorsorgeklausel

Nach der Überarbeitung wurden neue Vorsorgehinweise hinzugefügt. Es wird klargestellt, dass während der Übergangsmaßnahmen, wenn Institutionen wie lokale Gesundheitsämter oder Quarantänestationen Spezifikationsprüfungen mit in einer separaten Mitteilung festgelegten Prüfmethoden durchführen müssen und die Leistungsbewertung gemäß der Mitteilung über den Umgang mit Prüfmethoden usw. für Spezifikationen und Standards für Utensilien, Behälter und Verpackungen noch nicht abgeschlossen ist, jede Prüfinstitution Aufgaben im Zusammenhang mit der Präzisionskontrolle angemessen verwalten kann, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfarbeiten sicherzustellen.

Diese Überarbeitung bietet Unternehmen eine längere Übergangsfrist und klärt den Anwendungsbereich der Produkte während der Übergangszeit weiter, um einen reibungslosen Übergang und die Umsetzung des Positivlistensystems zu gewährleisten.

 

Weitere Informationen

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