Am 31. Juli 2026 haben das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI), das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) und das Umweltministerium (MOE) Japans gemeinsam eine öffentliche Bekanntmachung herausgegeben, in der gemäß den Bestimmungen von Artikel 4, Absätze 5 und 6 des Chemikaliengesetzes (CSCL) die Namen und Bewertungsergebnisse von 38 neuen chemischen Stoffen (fortlaufende Bekanntmachungsnummern 1823 bis 1860) bekannt gegeben werden. Von diesen wurden 33 als „allgemeine chemische Stoffe" eingestuft, während weitere 5 in die in Artikel 2, Absatz 8 des Gesetzes aufgeführten Kategorien fielen, nämlich „bestimmte allgemeine chemische Stoffe". Die betreffenden Stoffe haben das Prüfverfahren für neue chemische Stoffe abgeschlossen und werden in ihren jeweiligen Kategorien verwaltet.
Das öffentliche Bekanntmachungssystem für neue chemische Stoffe nach dem CSCL
Das Chemikaliengesetz ist das zentrale japanische Gesetz zur Regelung der Risiken chemischer Stoffe. Nach diesem Gesetz müssen neu hergestellte oder importierte chemische Stoffe der Regierung gemeldet und von METI, MHLW und MOE gemeinsam geprüft werden, die die Managementkategorie jedes Stoffes anhand seiner Abbaubarkeit, Bioakkumulation und Langzeittoxizität bestimmen. Nach der Prüfung werden neue Stoffe, die keine Stoffe der Klasse I (bestimmte chemische Stoffe) sind, als allgemeine chemische Stoffe verwaltet. Für Stoffe, die am oder nach dem 1. April 2011 gemeldet wurden und deren Prüfung abgeschlossen ist, werden ihre Namen gesetzlich öffentlich bekannt gegeben, sobald die gesetzliche Vertraulichkeitsfrist endet (in der Regel 5 Jahre; durch eine Änderung der einschlägigen Ministerialverordnung im Jahr 2026 kann diese Frist für Stoffe, bei denen bei der Bewertung keine Langzeittoxizität festgestellt wurde, auf 10 Jahre verlängert werden).
Überblick über diese öffentliche Bekanntmachung
Dies ist die jährliche routinemäßige öffentliche Bekanntmachung für neue chemische Stoffe. Die wichtigsten Informationen sind wie folgt:
1. Bekanntmachungsdatum: 31. Juli 2026.
2. Herausgebende Behörden: METI, MHLW und MOE (gemeinsame Bekanntmachung der drei Ministerien).
3. Anzahl der gemeldeten Stoffe: 38; die fortlaufenden Bekanntmachungsnummern (Toshi Bango) in dieser Ankündigung reichen von 1823 bis 1860, und jeder Stoff trägt auch eine CSCL-Referenznummer (d. h. MITI-Nummer), wie z. B. (7)-4076.
4. Bewertungsergebnisse: 33 Stoffe sind „allgemeine chemische Stoffe", und 5 Stoffe (Referenznummern (7)-4076, (7)-4077, (7)-4081, (7)-4082 und (1)-1273) werden als „bestimmte allgemeine chemische Stoffe" eingestuft.
Managementkategorien und ihre Auswirkungen
Die beiden von dieser Bekanntmachung erfassten Managementkategorien unterscheiden sich in ihren wichtigsten Auswirkungen und Pflichten, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
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Kategorie |
Rechtsgrundlage |
Hauptmerkmale |
Wichtigste Managementanforderungen |
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Allgemeiner chemischer Stoff |
Artikel 2, Absatz 7 |
Der Standard-Allgemeinstoff nach dem CSCL |
Darf grundsätzlich hergestellt/importiert werden; unterliegt allgemeinen Pflichten wie der Meldung von Herstellungs-/Importmengen |
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Bestimmter allgemeiner chemischer Stoff |
Artikel 2, Absatz 8 |
Unter den allgemeinen chemischen Stoffen solche, deren kontinuierliche langfristige Aufnahme die menschliche Gesundheit erheblich schädigen kann oder die das Überleben oder die Fortpflanzung von Pflanzen und Tieren erheblich beeinträchtigen können |
Wird als besondere Kategorie innerhalb der allgemeinen chemischen Stoffe verwaltet; bei der Übertragung an andere Unternehmen ist anzustreben, den Stoffnamen und die Information, dass es sich um einen „bestimmten allgemeinen chemischen Stoff" handelt, bereitzustellen; die zuständigen Minister können Berichte über den Umgang verlangen und notwendige Anweisungen erteilen (Artikel 8-2, Artikel 39) |
Zusammensetzung der gemeldeten Stoffe
Unter den diesmal gemeldeten 38 Stoffen machen Polymere (Copolymere, Additionspolymere, Kondensationspolymere usw.) einen beträchtlichen Anteil aus und umfassen mehrere Strukturtypen wie isocyanatbasierte, epoxybasierte und acrylbasierte Stoffe; die Liste enthält auch mehrere organische Zwischenprodukte, fluorierte Verbindungen und anorganische Salze (z. B. Lithium(fluorosulfonyl)(difluorphosphoryl)imid, Disilbermolybdat usw.). Insgesamt ist die Anzahl der gemeldeten Stoffe deutlich geringer als im gleichen Zeitraum der Vorjahre.
ChemRadar-Einblicke
Nach Abschluss dieser öffentlichen Bekanntmachung können die betreffenden Stoffe gemäß dem Gesetz als gemeldete chemische Stoffe verwaltet werden. Unternehmen, die diese Stoffe bereits gemeldet haben oder entwickeln, wird empfohlen, sich auf Folgendes zu konzentrieren:
Überprüfen Sie die endgültige Bewertungskategorie der betreffenden Stoffe. Insbesondere die 5 Stoffe, die in die Kategorie der „bestimmten allgemeinen chemischen Stoffe" eingestuft wurden, werden nach dem CSCL als besondere Kategorie innerhalb der allgemeinen chemischen Stoffe verwaltet (einschließlich der Pflicht zur Informationsbereitstellung bei der Übertragung an andere Unternehmen und der Befugnis der zuständigen Minister, Berichte über den Umgang anzufordern); dies sollte im Voraus verfolgt und bewertet werden.
Diese Bekanntmachung veröffentlicht nur die Stoffnamen und CSCL-Referenznummern (d. h. MITI-Nummern, wie z. B. (7)-4076), ohne CAS-Nummern. Um eine MITI-Nummer einer CAS-Nummer zuzuordnen, kann die „MITI-Nummer / CAS-Registrierungsnummern-Korrespondenztabelle" in Japans NITE J-CHECK-Datenbank konsultiert werden (Suchlink: https://www.nite.go.jp/chem/jcheck/search.action?request_locale=ja); diese Korrespondenz ist jedoch keine definitive Bestätigung, und die CAS-Nummern einiger neuer Stoffe bleiben aus Vertraulichkeitsgründen unveröffentlicht. ChemRadar wird die weiteren regulatorischen Entwicklungen für diese Stoffe weiterhin verfolgen.


